Abmahnung durch Daniel Sebastian wegen „Ping Pong“-Armin van Buuren ( A State of Trance 2014)

Dem Schreiben des Rechtsanwaltes Daniel Sebastian ist der Vorwurf des illegalen Filesharings zu entnehmen. Durch einen widerrechtlichen Upload der Tonaufnahme „Ping Pong“ von Armin van Buuren sei diese unerlaubt, Nutzern eines Peer-to-Peer Netzwerkes zum Download angeboten und somit öffentlich zugänglich gemacht worden. Da diese öffentliche Zugänglichmachung ohne Einwilligung der Rechteinhaberin DigiRights Administration GmbH erfolget ist, habe der Anschlussinhaber deren Rechte verletzt. Der Rechtsanwalt Daniel Sebastian fordert in seinem Schreiben aufgrund einer derart begangenen Urheberrechtsverletzung den Abgemahnten im Namen seiner Mandantschaft dazu auf eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben sowie einen pauschalen Abgeltungsbetrag in Höhe von 600,00 Euro zu zahlen.

Wie reagiere ich am besten auf eine Abmahnung von Daniel Sebastian wegen „Ping Pong“ von Armin van Buuren?

Wenn auch Sie im Briefkasten ein Abmahnschreiben von dem Rechtsanwalt Daniel Sebastian wegen einer vermeintlichen Urheberrechtsverletzung an der Tonaufnahme „Ping Pong“-Armin van Buuren vorgefunden haben, sollten Sie nicht in Panik geraten und voreilige Handlungen vornehmen. Suchen Sie einen im Urheber- und Internetrecht spezialisierten Rechtsanwalt auf der dann die gestellten Forderungen auf ihre Rechtmäßigkeit überprüfen kann. Verteidigungsziel ihres Verteidigers wird regelmäßig sein die geforderten Betrag zumindest teilweise zurückzuweisen. Daher raten wir von einer vorschnellen Zahlung des Betrages ab. Denn eine übereilte Zahlung des geforderten Betrags schließt eine Verhandlung über die Höhe oder eine gesamte Zurückweisung von vornherein aus.

Welche Besonderheit der Abmahnung durch Daniel Sebastian wegen „Ping Pong“ von Armin van Buuren ist zu beachten?

Die Abmahnung des Rechtsanwaltes Daniel Sebastian betrifft die Tonaaufnahme „Ping Pong“ von Armin van Buuren diese befindet sich auch auf der Doppel CD „A State of Trance“ . Bezieht sich der Vorwurf des illegalen Filesharings nun auf die gesamte CD „A State of Trance“ besteht die Gefahr, dass wegen weiteren Tonaufnahmen im Wege einer Abmahnung gegen Sie vorgegangen wird. Derartige Folgeabmahnungen können Sie mithilfe einer vorbeugenden Unterlassungserklärung vermeiden, die sich dann auf sämtliche Werke des von der Kanzlei vertretenen Rechteinhabers bezieht.

Daher raten wir Ihnen die meist beigefügte vorformulierte Unterlassungserklärung nicht voreilig abzugeben. Abgesehen davon, dass diese regelmäßig für Sie nachteilige Formulierungen enthält könnte es im Falle eines Filesharing-Vorwurfs bezüglich der Doppel CD „A State of Trance“ ratsam sein eine sogenannte vorbeugende Unterlassungserklärung abzugeben, um die Gefahr vor Folgeabmahnungen einzudämmen. Grundsätzlich müssen ist es nicht erforderlich sich bezüglich gleicher Ansprüche zusätzlich Dritten zu unterwerfen. Mit Hilfe eines fachkundigen Rechtsanwaltes kann eine zu Ihren Gunsten formulierte (vorbeugende) Unterlassungserklärung aufgesetzt werden.

Wir raten davon ab eines der Muster einer „modifizierten Unterlassungserklärung“ aus dem Internet zu verwenden, da diese sehr häufig nicht den gesetzlichen Anforderungen genügen. Nur durch eine einzelfallgerechte Erklärung kann Ihren Interessen Rechnung getragen und kann eine gerichtliche Auseinandersetzung vermieden werden.

Das Team von Abmahnhelfer.de hat seit Jahren Erfahrungen hinsichtlich der Abwehr von Filesharing-Abmahnungen. In einem Erstgespräch unter der Telefonnummer: 030 – 200 590 77 77 können Sie uns Ihren Fall schildern, um eine erste anwaltliche Einschätzung zu erhalten. Danach unterbreiten wir Ihnen gerne ein unverbindliches Angebot. Gerne können Sie auch das auf dieser Website vorhandene Kontaktformular ausfüllen.

Wir freuen uns von Ihnen zu hören, Ihr Team von abmahnhelfer.de!

 

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