Abmahnung durch Waldorf Frommer – „Für immer Single?“

Die Münchner Kanzlei Waldorf Frommer verschickt derzeit Abmahnungen an Anschlussinhaber wegen widerrechtlicher Verwertung des Films „Für immer Single?“. Die Kanzlei fordert aufgrund der Rechtsverletzung die Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrags in Höhe von 815,00 Euro. Dieser setzt sich aus 600,00 Euro Schadensersatzkosten und 215,00 Euro Rechtsanwaltsgebühren zusammen. Des Weiteren soll eine strafbewehrte Unterlassungserklärung innerhalb einer kurz bemessenen Frist abgegeben werden.

Was wird dem Betroffenen vorgeworfen?

Der Anschlussinhaber soll mittels eines p2p-Netzwerks anderen Nutzern desselbigen die Liebeskomödie „Für immer Single?“ zur Verfügung gestellt und so öffentlich zugänglich gemacht haben. Die öffentliche Zugänglichmachung erfolgte jedoch illegal, da die erforderliche Einwilligung des Urhebers bzw. Rechteinhabers fehlte.

Wie verhalte ich mich am besten, wenn ich eine Abmahnung bekommen habe?

Wenn auch Sie eine Abmahnung von Waldorf Frommer in Ihrem Briefkasten vorgefunden haben, sollten Sie nicht in Panik geraten. Sie sollten jedoch auch nicht die Abmahnung ignorieren. Dadurch setzen Sie sich der Gefahr aus, dass ein einstweiliges Verfügungsverfahren gegen Sie eingeleitet wird. Vielmehr sollten Sie einen im Urheber- und Internetrecht spezialisierten Rechtsanwalt aufsuchen. Dieser sollte die geltend gemachten Forderungen überprüfen. Er kann Ihnen die bestehenden Verteidigungsmöglichkeiten aufzeigen und das weitere Vorgehen mit Ihnen besprechen. Zudem kann er klären, ob und inwieweit Sie haften. Diese Frage kann nicht pauschal beantwortet werden.

Sollte ich die beigefügte Unterlassungserklärung abgeben?

Die mitgeschickte Unterlassungserklärung wird regelmäßig zu weitgehend sein. Sie kann Klauseln enthalten, die Sie für einen Zeitraum von über 30 Jahren an die Erklärung binden oder ein Schuldanerkenntnis darstellen. Um solche nachteiligen Punkte zu vermeiden, sollten Sie die Unterlassungserklärung von einem fachkundigen Rechtsanwalt abändern lassen. Diese modifizierte Unterlassungserklärung sollte nur die wesentlichen Punkte beinhalten und für Sie möglichst vorteilhaft sein. Es ist nicht empfehlenswert ein Muster einer modifizierten Unterlassungserklärung aus dem Internet zu verwenden. Diese Vorlagen sind meist von Laien verfasst und daher ungenau. Schon die kleinste Ungenauigkeit löst aber die Gefahr aus, dass die Erklärung vor Gericht völlig wertlos ist. Zudem kann nur eine einzelfallgerechte Unterlassungserklärung eine gerichtliche Auseinandersetzung verhindern und Ihren Ansprüchen Rechnung tragen.

Falls auch Sie eine Abmahnung von Waldorf Frommer wegen angeblicher Urheberrechtsverletzung an dem Film „Für immer Single?“ erhalten haben, melden Sie sich bei uns. Wir greifen auf jahrelange Erfahrungen hinsichtlich der erfolgreichen Abwehr von Filesgaring-Abmahnungen zurück und freuen uns, auch Ihnen helfen zu können. Sie erreichen uns unter der Telefonnummer: 030 965 359 486 sieben Tage die Woche. Gerne können Sie auch das auf unserer Website vorhandene Kontaktformular ausfüllen.

Ihr Abmahnhelfer.de Team!

 

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