Abmahnung durch Waldorf Frommer i.A.d. Constantin Film Verleih GmbH – „Motel Room 13“

Die Kanzlei Waldorf Frommer mahnt im Namen der Constantin Film Verleih GmbH Anschlussinhaber wegen mutmaßlicher Urheberrechtsverletzungen an dem Film „Motel Room 13“ ab.

Der Vorwurf richtet sich darauf, dass der Betroffene den Thriller „Motel Room 13“ innerhalb eines peer-to-peer-Netzwerks (p2p) anderen Nutzern zum Download angeboten und so widerrechtlich öffentlich zugänglich gemacht habe.

Was fordert Waldorf Frommer von dem Abgemahnten?

Die Rechtsanwälte von der Kanzlei Waldorf Frommer fordern aufgrund der Rechtsverletzung dreierlei:

  • die unverzügliche und dauerhafte Löschung der abgemahnten Datei,
  • die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und
  • die Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrags in Höhe von 815,00 Euro.

Was mache ich am besten, wenn ich eine Abmahnung erhalten habe?

Wenn auch Sie eine Abmahnung von Waldorf Frommer erhalten haben, gilt es Ruhe zu bewahren und die Ihnen gesetzte Frist zu notieren und nicht fruchtlos verstreichen zu lassen.

Eine voreilige Zahlung führt dazu, dass Sie Ihrem Verteidiger die Verhandlungsbasis vernichten und Ihre gegebenenfalls gute Ausgangsposition unnötig verschlechtern. Stattdessen sollten Sie einen spezialisierten Rechtsanwalt damit beauftragen, die erhaltene Abmahnung zu überprüfen. Er kann Ihnen Auskunft über die bestehenden Verteidigungsmöglichkeiten geben und für Sie die beigefügte Unterlassungserklärung zu Ihren Gunsten abändern.

Hafte ich für die Urheberrechtsverletzung eines volljährigen Familienmitglieds?

Seit dem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 8. Januar 2014 (Az: I ZR 169/12) haftet der Inhaber des Internetanschlusses grundsätzlich nicht als Störer für die Urheberrechtsverletzungen von volljährigen Familienmitgliedern. Nur wenn der Anschlussinhaber konkrete Anhaltspunkte für einen Missbrauch hat, muss er die zur Verhinderung von Rechtsverletzungen erforderlichen Maßnahmen ergreifen.

Eine weitere Änderung ist diese, dass keine tatsächliche Vermutung mehr besteht, dass der Anschlussinhaber der Täter der Urheberrechtsverletzung ist, wenn auch andere Personen zum Zeitpunkt der Rechtsverletzung den Anschluss benutzen konnten.

Falls auch Sie eine Abmahnung von Waldorf Frommer für die Constantin Film Verleih GmbH wegen illegaler Verwertung des Films „Motel Room 13“ bekommen haben, sollten Sie unser kostenloses Erstgespräch in Anspruch nehmen. Sie können uns in diesem nicht nur Ihren Fall schildern, sondern erhalten sogleich eine erste anwaltliche Einschätzung. Rufen Sie uns dafür unter der Telefonnummer: 030 965 359 486 an oder füllen Sie das auf unserer Website vorhandene Kontaktformular aus.

Wir freuen uns von Ihnen zu hören, Ihr Abmahnhelfer.de Team!

 

Was ist
zu tun?

  1. Ruhe bewahren
  2. Nicht den geforderten Betrag zahlen
  3. Kostenlose Ersteinschätzung anfordern
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