Abmahnung durch Fareds i.A.d. Malibu Media LLC – „Nice and Slow“

Die Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft mbH versendet Abmahnungen an Anschlussinhaber wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen an dem Film „Nice and Slow“. Auftraggeber ist die Malibu Media LLC, welche die Rechte an dem betroffenen pornographischen Film innehat.

Der Abgemahnte soll den Film mittels eines p2p-Netzwerks anderen Nutzern zum kostenlosen Download angeboten und so widerrechtlich öffentlich zugänglich gemacht haben. Dies verletzt die Rechte der Malibu Media LLC, da allein der Rechteinhaber zur öffentlichen Zugänglichmachung befugt ist.

Im Namen ihrer Mandantschaft fordern die Anwälte der Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft mbH die Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrags, welcher sich auf 735,00 Euro beläuft, sowie die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung.

Wie reagiere ich auf die erhaltene Abmahnung am besten?

Falls auch Sie in Ihrem Briefkasten ein Abmahnschreiben vorgefunden haben, sollten Sie Ruhe bewahren und nicht aus Panik übereilt den geforderten Betrag zahlen. Dies stellt keine Lösung dar, sondern führt nur dazu, dass ein Verhandeln über die Höhe des Betrags ausgeschlossen wird.

Stattdessen sollten Sie einen im Urheber- und Internetrecht spezialisierten Rechtsanwalt aufsuchen. Dieser wird die Abmahnung auf ihre Rechtmäßigkeit hin überprüfen und Ihnen Auskunft über bestehende Verteidigungsmöglichkeiten geben.

Die mitgeschickte Unterlassungserklärung ist regelmäßig zu Gunsten der gegnerischen Partei formuliert und daher viel zu weitgehend. Aus diesem Grund sollte Sie abgeändert (modifiziert) werden, sodass sie sich nur noch auf die notwendigen Angaben beschränkt. Dies sollte von einem fachkundigen Anwalt vorgenommen werden, da nur eine einzelfallgerechte Erklärung eine gerichtliche Auseinandersetzung verhindern kann.

Muss ich die Forderung i.H.v. 735,00 Euro in jedem Fall zahlen?

Der Abgeltungsbetrag muss dann nicht bezahlt werden, wenn Sie nicht für die Urheberrechtsverletzung haften. Dies ist der Fall, wenn Sie weder Täter noch Störer der Rechtsverletzung sind. Täter ist derjenige, der die Urheberrechtsverletzung selbstverantwortlich begangen hat. Störer ist hingegen der, der durch das zur Verfügung stellen seines Internetanschlusses mitverantwortlich für die Urheberrechtsverletzung ist. Als Störer muss jedoch nicht der volle Vergleichsbetrag gezahlt werden, da der Störer keinen Schadensersatz zu leisten hat. Inwieweit Sie für die in Frage stehende Urheberrechtsverletzung haften, muss anhand der Umstände Ihres Einzelfalls ermittelt werden und kann nicht pauschal beantwortet werden.

Wenn auch Sie von der Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft mbH im Namen der Malibu Media LLC wegen illegaler Verwertung des Films „Nice and Slow“ abgemahnt wurden, sollten Sie unser kompetentes Team von Abmahnhelfer.de kontaktieren. Wir bieten Ihnen ein kostenloses Erstgespräch unter der Telefonnummer: 030 965 359 486 an. In diesem erhalten Sie auch eine anwaltliche Ersteinschätzung. Für weitergehende Informationen zu den Abmahnungen der Rechtsanwaltskanzlei FAREDS können Sie den nachfolgenden Artikel besuchen: https://www.abmahnhelfer.de/fareds-abmahnung

Wir freuen uns von Ihnen zu hören, Ihr Abmahnhelfer.de Team!

 

Was ist
zu tun?

  1. Ruhe bewahren
  2. Nicht den geforderten Betrag zahlen
  3. Kostenlose Ersteinschätzung anfordern
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