Abmahnung durch Waldorf Frommer i.A.d. Tele München Fernseh GmbH – „Die Schöne und das Biest“

Die Tele München Fernseh GmbH hat die Kanzlei Waldorf Frommer beauftragt Anschlussinhaber wegen vermeintlicher Urheberrechtsverletzungen an dem Film „Die Schöne und das Biest“ abzumahnen.

In der Abmahnung geht es darum, dass der Betroffene das abgemahnte Werk innerhalb eines Filesharing-Netzwerks anderen Nutzern zum Download angeboten und so unerlaubt öffentlich zugänglich gemacht haben soll. Dieser Vorwurf resultiert daher, dass bei solchen Internet-Tauschbörsen durch das Herunterladen einer Datei den anderen Usern automatisch der Zugriff auf die Inhalte, die sich auf dem eigenen Rechner befinden, erlaubt wird.

Was möchte Waldorf Frommer?

Die Kanzlei Waldorf Frommer fordert im Namen ihrer Mandantschaft den Abgemahnten zu der sofortigen und dauerhaften Löschung des abgemahnten Films namens „Die Schöne und das Biest“ auf, sowie zu der Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrags und der Abgabe einer sofortigen Unterlassungserklärung. In der Erklärung verpflichten Sie sich, künftig keine entsprechenden Rechtsverletzungen zu begehen. Der Vergleichsbetrag setzt sich aus den Rechtsanwaltsgebühren und den Schadensersatzkosten zusammen und beläuft sich im vorliegenden Fall auf einen Summe von 815,00 Euro.

Wie verhalte ich mich am besten, wenn ich abgemahnt wurde?

Wenn auch Sie ein Abmahnschreiben der Münchner Kanzlei Waldorf Frommer in Ihrem Briefkasten vorgefunden haben, sollten Sie einen kühlen Kopf bewahren und die folgenden Handlungsempfehlungen beherzigen:

  1. Nicht voreilig zahlen!
  2. Nichts unterschreiben!
  3. Keinen Kontakt zu der Gegenseite aufnehmen!
  4. Rechtsanwalt konsultieren!
  5. Frist wahren!

Es ist wichtig, dass Sie sich nicht selbst Ihre Verteidigungsmöglichkeiten durch ein vorschnelles, unüberlegtes Handeln verbauen. Die übereilte Zahlung des geforderten Betrags führt beispielsweise dazu, dass ein Verhandeln über die Höhe der Summe von vornherein ausgeschlossen wird.

Daher raten wir Ihnen dazu innerhalb der Ihnen gesetzten Frist einen im Urheberrecht spezialisierten Rechtsanwalt aufzusuchen und diesen mit der Prüfung der Abmahnung zu beauftragen. Außerdem kann er für Sie die mitgeschickte Unterlassungserklärung insoweit abändern, als dass sie sich nur noch auf die nötigsten Angaben beschränkt. Die vorformulierte Unterlassungserklärung wird nämlich regelmäßig zu weitgehend und zu Gunsten der gegnerischen Partei formuliert sein.

Weiterhin kann ein fachkundiger Rechtsanwalt prüfen, ob und inwieweit Sie haften. Diese Frage kann nicht pauschal beantwortet werden, sondern richtet sich nach den Umständen des jeweiligen Einzelfalls.

Wenn auch Sie von der Kanzlei Waldorf Frommer für die Tele München Fernseh GmbH wegen einem Vergehen an den Rechten des Films „Die Schöne und das Biest“ abgemahnt wurden, sollten Sie unser kompetentes und erfahrenes Team von Abmahnhelfer.de kontaktieren. Wir bieten Ihnen die Möglichkeit an, im Rahmen eines kostenlosen Erstgesprächs Ihren persönlichen Fall zu schildern und eine erste anwaltliche Einschätzung zu erhalten. Sie erreichen uns unter der Telefonnummer: 030 965 359 486 oder indem Sie das Kontaktformular auf unserer Website ausfüllen.

Wir freuen uns von Ihnen zu hören, Ihr Abmahnhelfer.de Team!

 

Was ist
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  1. Ruhe bewahren
  2. Nicht den geforderten Betrag zahlen
  3. Kostenlose Ersteinschätzung anfordern
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