Abmahnung durch Fareds i.A.d. Malibu Media LLC – „Rock Me Baby“

Im Namen der Malibu Media LLC verschickt die Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Abmahnungen an Anschlussinhaber wegen vermeintlicher Urheberrechtsverletzungen an dem Erotikfilm „Rock Me Baby“.

Die Rechtsanwälte von Fareds machen einen Unterlassungsanspruch sowie einen Anspruch auf Zahlung eines Pauschalbetrages gegen die abgemahnten Internetanschlussinhaber geltend. Der pauschale Vergleichsbetrag beläuft sich auf eine Summe in Höhe von 735,00 Euro.

Warum habe ich eine Abmahnung erhalten?

Die Abmahnung ist die Reaktion auf eine begangene Rechtsverletzung. Dem Betroffenen wird vorgeworfen, dass er den pornographischen Film namens „Rock Me Baby“mittels einer Online-Tauschbörse anderen Nutzern zur Verfügung gestellt und so widerrechtlich öffentlich zugänglich gemacht hat. Viele der Abgemahnten können sich diesen Vorwurf nicht erklären. Insbesondere ist jedoch bei solchen Tauschbörsen zu beachten, dass durch das Herunterladen einer Datei den anderen Nutzern gleichzeitig und automatisch die auf dem eigenen Rechner befindlichen Inhalte zur Verfügung gestellt werden.

Wie reagiere ich auf eine Abmahnung richtig?

Falls auch Sie abgemahnt wurden, sollten Sie Ruhe bewahren und keine voreiligen Handlungen vornehmen.

Wir raten Ihnen dazu, einen fachkundigen Rechtsanwalt aufzusuchen. Dieser wird die Abmahnung auf ihre Rechtmäßigkeit hin untersuchen und Ihnen Auskunft über bestehende Verteidigungsmöglichkeiten geben. Zudem kann er die mitgeschickte Unterlassungserklärung abändern, sodass sie sich nur noch auf die notwendigen Angaben beschränkt.

Es sollte kein Kontakt mit der Gegenseite aufgenommen werden. Nachdem Sie Ihr Aktenzeichen genannt haben, kann jede Ihrer Aussagen gegen Sie verwendet werden. Zudem ist es möglich, dass versucht wird, Sie davon zu überzeugen, dass keinerlei Verteidigungsmöglichkeiten gegen die Abmahnung bestehen.

Hafte ich in jedem Fall für die begangene Urheberrechtsverletzung?

Die Frage, ob und inwieweit Sie für die Rechtsverletzung haften, kann nicht pauschal beantwortet werden. Dies hängt davon ab, ob Sie die Urheberrechtsverletzung selbst , als Täter, verursacht haben oder nur ein sogenannter Störer sind. Störer ist derjenige, der durch das zur Verfügung stellen seines Internetanschlusses die Urheberrechtsverletzung mitverursacht hat. Vorteil dieser Haftung ist, dass kein Schadensersatz geleistet werden muss. In dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 8. Januar 2014 (Az.: I ZR 169/12) wurde die Störerhaftung nochmals eingeschränkt. Seitdem haftet der Anschlussinhaber grundsätzlich nicht mehr als Störer, soweit ein volljähriges Familienmitglied den Internetanschluss für Rechtsverletzungen missbraucht hat. In diesem Fall haftet der Volljährige selbst.

Wenn also auch Sie eine Abmahnung von der Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft mbH für die Malibu Media LLC wegen illegaler Verwertung des Films „Rock Me Baby“ erhalten haben, lohnt es sich unser Team von Abmahnhelfer.de zu kontaktieren. Wir bieten Ihnen ein kostenloses Erstgespräch unter der Rufnummer: 030 965 359 486 an, indem Sie eine sofortige anwaltliche Ersteinschätzung erhalten.

Wir freuen uns von Ihnen zu hören, Ihr Abmahnhelfer.de Team!

 

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