Abmahnung durch FAREDS für „The Necessary Death of Charlie Countryman“

Die Hamburger Rechtsanwaltsgesellschaft FAREDS mahnt derzeit im Auftrag der Countryman Nevada LLC Anschlussinhaber wegen Urheberechtsverletzungen an dem Thriller „The Necessary Death of Charlie Countryman“ („Lang lebe Charlie Countryman“) ab. Den Betroffenen wird in dem Schreiben der Rechtsanwaltsgesellschaft FAREDS zur Last gelegt, den Film „The Necessary Death of Charlie Countryman“ auf einem Peer-to-Peer Netzwerk anderen Nutzern zum Download angeboten zu haben und somit widerrechtlich öffentlich zugänglich gemacht zu haben.

Das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung ist dem Urheber beziehungsweise dem Rechteinhaber gem. §19a UrhG vorenthalten, sodass regelmäßig eine Urheberrechtverletzung zu bejahen ist, sofern andere Personen ohne Einwilligung des Urhebers beziehungsweise Rechteinhabers ein Werk öffentlich zugänglich machen.

Aufgrund einer derartig begangenen Urheberrechtverletzung werden die Betroffenen aufgefordert wie bei Filesharing-Abmahnungen üblich, eine Unterlassungserklärung abzugeben, Schadensersatz zu zahlen sowie die angefallenen Anwaltskosten zu erstatten. Durch die Zahlung eines Betrages in Höhe von 1.200,00 Euro wird dem Betroffenen angeboten die Angelegenheit als erledigt anzusehen.

Hafte ich in jedem Fall für die begangene Urheberrechtsverletzung?

Regelmäßig wird die Rechtsverletzung durch ein eingeschaltetes IT-Unternehmen dem Anschluss des Betroffenen zugeordnet. Jedoch ist nicht notwendigerweise der Anschlussinhaber der Täter der begangenen Urheberrechtsverletzung. Insbesondere wenn mehrere Personen den gleichen Internetanschluss nutzen und eine beweissichere ernsthafte Möglichkeit besteht das nicht der Anschlussinhaber sondern ein eigenverantwortlicher Dritter die Urheberrechtsverletzung veranlasst hat, kommt für den Anschlussinhaber eine Haftungsbeschränkung oder sogar ein Haftungsausschluss in Betracht. In den Fällen der sogenannten Störerhaftung, hat der Anschlussinhaber nicht selbst die Urheberrechtsverletzung begangen, sondern haftet aufgrund des zur Verfügung stellen seines Internetanschlusses. Der Störer ist nicht schadensersatzpflichtig, muss jedoch für die Anwaltskosten aufkommen. Um sich von der Störerhaftung zu befreien, muss der Betroffene darlegen und beweisen, dass er seinen Internetanschluss hinreichend gesichert hat und seine ihm obliegenden Aufsichts- und Kontrollpflichten beachtet hat.

Welche Verteidigungsmöglichkeiten gegen die Abmahnung von FAREDS gibt es?

Haben auch Sie eine Abmahnung der Rechtsanwaltsgesellschaft FAREDS wegen einer Urheberrechtsverletzung an dem Thriller „The Necessary Death of Charlie Countryman“ erhalten, so bewahren Sie Ruhe und suchen Sie unbedingt vor einer Kontaktaufnahme oder Zahlung einen im Urheberrecht- und Internetrecht spezialisierter Rechtsanwalt auf, welcher dann die Rechtmäßigkeit der von der Rechtsanwaltsgesellschaft FAREDS im Namen ihrer Mandantschaft gestellten Forderungen rechtlich überprüfen kann. Anderenfalls könnten Sie sich eine gegebenenfalls gute Ausgangsposition unnötig verschlechtern. Auch ist es nicht empfehlenswert die meist beigefügte vorformulierte Unterlassungserklärung abzugeben, diese ist regelmäßig zu weit gefasst und sollte vorab zu Ihren Gunsten abgeändert („modifiziert“) werden.

Gerne können Sie uns unter der Telefonnummer: 030 – 200 590 77 77 in einem Erstgespräch uns Ihren Fall schildern, um eine erste anwaltliche Einschätzung zu erhalten. Danach unterbreiten wir Ihnen gerne ein unverbindliches Angebot. Gerne können Sie auch das auf dieser Website vorhandene Kontaktformular ausfüllen.

Wir freuen uns von Ihnen zu hören, Ihr Team von abmahnhelfer.de!

 

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