Abmahnung durch FAREDS iAv. Malibu Media LLC – „Zeppelin On Fire“

Die Malibu Media LLC lässt durch die Rechtsanwälte FAREDS vermeintliche Urheberrechtsverletzungen an dem Film aus dem Erwachsenenbereich „Zeppelin On Fire“ abmahnen.

Der Vorwurf der Abmahnung der Rechtsanwälte FAREDS lautet illegales Filesharing. Die betroffenen Anschlussinhaber werden daher, wie bei derartigen Filesharing-Abmahnungen üblich, aufgefordert eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben sowie einen Abgeltungsbetrag in Höhe von 735,00 Euro zu zahlen.

Wie reagiere ich am besten auf eine Abmahnung?

Wichtig ist, dass Sie in jedem Fall auf die erhaltene Abmahnung reagieren. Denn andernfalls besteht die Gefahr, dass gegen Sie vor Gericht eine einstweilige Verfügung erwirkt wird. Es ist zu empfehlen die Abmahnung vor Kontaktaufnahme mit der Gegenseite oder einer Zahlung von einem im Urheber- und Internetrecht spezialisierten Rechtsanwalt überprüfen lassen.

Verteidigungsziel ist hierbei regelmäßig die Zahlungsaufforderung der Gegenseite zumindest Anteilig zurückzuweisen. Durch eine voreilige Zahlung ist jedoch eine spätere Verhandlung über die Höhe oder die vollständige Zurückweisung des Betrages nicht mehr möglich.

Zu beachten ist, dass der Abmahnung der Rechtsanwälte FAREDS für den Erotikfilm „Zeppelin On Fire“ nicht wie üblich eine vorformulierte Unterlassungserklärung beigefügt ist. Das bedeutet jedoch nicht, dass es nicht erforderlich ist eine Unterlassungserklärung abzugeben. Regelmäßig besteht anderenfalls die Gefahr vor weitern rechtlichen Schritten gegen die Abgemahnten. Wir raten davon ab eines der Muster einer „modifizierten Unterlassungserklärung“ aus dem Internet zu verwenden, da diese sehr häufig nicht den gesetzlichen Anforderungen genügen. Nur durch eine einzelfallgerechte Erklärung kann Ihren Interessen Rechnung getragen und kann eine gerichtliche Auseinandersetzung vermieden werden.

Ein im Urheber- und Internetrecht spezialisierter Rechtsanwalt kann Ihnen bei der Formulierung einer für Sie möglichst vorteilhaften Erklärung behilflich sein.

Insbesondere in dem Bereich der Erwachsenenunterhaltung könnten Sie sich bei vorschnellem Handeln effektive Verteidigungsmöglichkeiten abschneiden. Da hierbei oftmals der mutmaßliche Rechteinhaber kaum oder nur schwierig nachweisen kann, dass dieser auch wirklich Inhaber des vermeintlich betroffenen Rechts ist, kann unter Umständen der Zahlungsanspruch abgewehrt werden. Insbesondere sind Pornos nicht zwangsläufig durch das Urheberrecht als Filmwerk oder Laufbilder geschützt. Ist das der Fall ist der geforderte Betrag nicht zu entrichten.

So untersagte das LG München (7 O 22293/12) in seinem Urteil vom 29.05.2013 den urheberrechtlichen Schutz eines anderen Werkes der Malibu Media LLC. Auch wenn Gegenstand dieser Entscheidung nicht das Werk “Together at Last” der Malibu Media LLC war, stellt das Urteil jedoch Anhaltspunkte für die rechtliche Beurteilung der Abmahnungen der Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft bereit und bietet dadurch mögliche Verteidigungsstrategien.

In jedem Fall lohnt sich die Überprüfung des Einzelfalles.

Das Team von Abmahnhelfer.de hat seit Jahren Erfahrungen hinsichtlich der Abwehr von Filesharing-Abmahnungen. Durch Pauschaltarife sind wir in der Lage unsere Leistungen bundesweit zu sehr fairen Preisen anzubieten. In einem kostenlosen Erstgespräch unter der Telefonnummer: 030 – 200 590 77 77  können Sie uns Ihren Fall schildern, um eine erste anwaltliche Einschätzung zu erhalten. Danach unterbreiten wir Ihnen gerne ein unverbindliches Angebot.

Wir freuen uns von Ihnen zu hören, Ihr Abmahnhelfer.de Team!

 

Was ist
zu tun?

  1. Ruhe bewahren
  2. Nicht den geforderten Betrag zahlen
  3. Kostenlose Ersteinschätzung anfordern
Telefon Icon

Wählen Sie: 030 / 200 590 77 77

Rückruf erwünscht?

Gern rufen wir Sie zurück

*“ zeigt erforderliche Felder an

Akzeptierte Dateitypen: png, jpg, bmp, gif, pdf, Max. Dateigröße: 10 MB.