Abmahnung durch Fareds iAv. Mec-Early Entertainment GmbH – “Theater Nachts”

Die Rechtsanwaltskanzlei Fareds aus Hamburg mahnt derzeit im Auftrag der Mec-Early Entertainment GmbH Anschlussinhaber wegen vermeintlicher Urheberechtsverletzungen ab.

In dem Schreiben wird den Betroffenen vorgeworfen das Musikwerk: “Theater Nachts“ unerlaubt im Wege illegalen Filesharings öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Da dieses urheberechtlich geschützte Recht jedoch dem Urheber oder aber dem Rechteinhaber vorenthalten ist, stellt dieses zum Download Anbieten eine Urheberrechtsverletzung dar sofern der Berechtigte nicht seine Einwilligung erteilt hat.

Die Abmahnung der Rechtsanwaltskanzlei Fareds ist eine Reaktion auf eine derart begangene Rechtsverletzung. Sie beinhaltet zum einen die Aufforderung künftig nicht mehr die Rechte des betroffenen Urhebers bzw. Rechteinhabers zu beeinträchtigen und bietet zum anderen die Möglichkeit die Angelegenheit außergerichtlich beizulegen. Wie bei Filesharing-Abmahnungen üblich wird folgendes von der Rechtsanwaltskanzlei Fareds im Namen ihrer Mandantschaft gefordert:

  • Dauerhafte Löschung der abgemahnten Datei
  • Abgabe der beigefügten Unterlassungserklärung innerhalb der gesetzten Frist
  • Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrags in Höhe von 169,00 Euro, der sich aus Rechtsanwaltsgebühren und Schadensersatz zusammensetzt und mit dessen Zahlung, die Gegenseite die Angelegenheit als erledigt ansehen werde.

Wie reagiere ich am besten auf eine Abmahnung?

Wichtig ist, dass die Abmahnung der Rechtsanwaltskanzlei Fareds ernstgenommen wird. Es sollte unbedingt in der gesetzten Frist auf die Abmahnung reagiert werden. Die Abmahnung lediglich zu ignorieren könnte weiterreichende und kostspielige Konsequenzen haben. Insbesondere besteht dann die Gefahr, dass vor Gericht eine einstweilige Verfügung erwirkt wird. Es ist zu empfehlen die Abmahnung vor Kontaktaufnahme mit der Gegenseite oder einer Zahlung von einem im Urheber- und Internetrecht spezialisierten Rechtsanwalt überprüfen zu lassen. Dieser kann Ihnen Auskunft über bestehende Verteidigungsmöglichkeiten geben.

Grundsätzlich sollte das Verteidigungsziel sein, die Forderungen der Rechtsanwaltskanzlei Fareds abzuwehren. Daher sollte keinesfalls der geforderte Betrag voreilig gezahlt werden, da durch eine übereilte Zahlung die Möglichkeit dieses Ziel zu erreichen unter Umständen unmöglich wird.

Zudem sollte keinesfalls die regelmäßig beigefügte Unterlassungserklärung unterzeichnet werden, da diese zu weitgehend ist. Stattdessen sollten Sie eine sogenannte „modifizierte Unterlassungserklärung“ abgeben, die sich auf die notwendigen Angaben beschränkt. Ein im Urheber- und Internetrecht spezialisierter Rechtsanwalt kann Ihnen bei der Formulierung einer für Sie möglichst vorteilhaften Erklärung behilflich sein. Beispielsweise kann so ein Schuldanerkenntnis vermieden oder die zeitliche Geltung der Abmahnung beschränkt werden. Wir raten davon ab eines der Muster einer „modifizierten Unterlassungserklärung“ aus dem Internet zu verwenden, da diese sehr häufig nicht den gesetzlichen Anforderungen genügen. Nur durch eine einzelfallgerechte Erklärung kann Ihren Interessen Rechnung getragen und kann eine gerichtliche Auseinandersetzung vermieden werden.

Hafte ich in jedem Fall für die begangene Urheberrechtsverletzung?          

In der Regel wird die Rechtsverletzung durch ein eingeschaltetes IT- Unternehmen dem Anschluss der Betroffenen zugeordnet. Auch wenn jedoch die Urheberrechtsverletzung über den angegeben Anschluss begangen worden ist, ist trotz alledem eine Haftung des Anschlussinhabers nicht pauschal anzunehmen. Insbesondere wenn mehrere Personen einen Anschluss nutzen muss die Frage bezüglich der Haftung geklärt werden. So kann die Vermutung der selbstverantwortlichen Begehung der Rechtsverletzung schon dann widerlegt werden, wenn er beweissicher darlegen kann, dass die ernsthafte Möglichkeit besteht, dass der Betroffene nicht als Täter der verübten Urheberrechtsverletzung in Frage kommt, sondern auch ein Dritter selbstverantwortlich die Verletzungshandlung vorgenommen haben kann. Zwar könnte der Abgemahnte gegebenenfalls dann noch als sogenannter Störer in Anspruch genommen werden. Jedoch ist ein Störer regelmäßig nicht schadensersatzpflichtig. Hat der in die Haftung genommenen seine Aufsichts- und Kontrollpflichten erfüllt und seinen W-LAN-Anschluss ausreichend gesichert, dann entfällt sogar auch die Störerhaftung.

In jedem Fall lohnt sich daher die rechtliche Überprüfung des Einzelfalles.

Sollten Sie eine Abmahnung der Rechtsanwaltskanzlei Fareds im Auftrag der Mec-Early Entertainment GmbH wegen einer Urheberrechtsverletzung an dem Musikwerk: „Theater Nachts“ erhalten haben, so sollten Sie sich die Frist notieren und einen auf das Urheberrecht- und Internetrecht spezialisierter Rechtsanwalt kontaktieren, der für Sie die Rechtmäßigkeit der Ansprüche prüfen und Sie auf gegebenenfalls bestehende Verteidigungsmöglichkeiten hinweisen kann.

Das Team von Abmahnhelfer.de hat seit Jahren Erfahrungen hinsichtlich der Abwehr von Filesharing-Abmahnungen. In einem kostenlosen Erstgespräch unter der Telefonnummer: 030 – 200 590 77 77  können Sie uns Ihren Fall schildern, um eine erste anwaltliche Einschätzung zu erhalten oder füllen Sie das auf dieser Website vorhandene Kontaktformular aus.

Wir freuen uns von Ihnen zu hören, Ihr Abmahnhelfer.de Team!

 

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