Abmahung durch Fareds iAv. Malibu Media LLC – “Grow up with me”

Die Rechtsanwaltskanzlei Fareds versendet Abmahungen im Auftrag der Malibu Media LLC wegen mutmaßlicher Urheberechtsverletzungen an dem Film “Grow up with me”.

Der Vorwurf der Abmahnung lautet: Illegales Fileshraing. Dem Abgemahnten wird demnach vorgeworfen den Film „Grow up with me“ aus dem Bereich er Erwachsenenunterhaltung über seinen Internetanschluss auf einem Peer-to-Peer Netzwerk anderen Nutzern zum Download angeboten und somit öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Um die Angelegenheit außergerichtlich beizulegen, solle der Betroffenen die Urheberechtsverletzung sofort einstellen, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben sowie einen Vergleichsbetrag in Höhe von 735,00 Euro zahlen. Dabei beinhalte dieser Betrag den Schadensersatz einschließlich der angefallenen Anwaltskosten und die Ermittlungskosten.

Was ist bei Erhalt einer Abmahnung der Rechtsanwaltskanzlei Fareds zu tun?

Sollten Sie ebenfalls eine Abmahnung der Rechtsanwaltskanzlei Fareds im Auftrag der Malibu Media LLC wegen einer Urheberechtsverletzung an dem Film „Grow up with me“ erhalten haben, sollten Sie folgenden  Handlungsempfehlungen beachten:

1.    Nicht voreilig zahlen!

2.    Nichts unterschreiben!

3.    Keinen Kontakt mit der Gegenseite aufnehmen!

4.    Anwalt fragen!

Gehen Sie keinesfalls voreilig und übereilt auf die Forderungen der Rechtsanwaltskanzlei Fareds ein. Dadurch könnten Sie sich Verteidigungsmöglichkeiten zu Nichte machen.

Insbesondere sollten Sie den regelmäßig beigefügten Formulierungsvorschlag einer Unterlassungserklärung nicht unterzeichnen. Dieser ist meist zu weitgehend und enthält für Sie nachteilige Formulierungen. So erkennen Sie beispielsweise in der Regel die gesamten Forderungen der Gegenseite an, also auch den geforderten Geldbetrag. Eine nachfolgende Verhandlung bezüglich der Höhe des Betrags oder sogar dessen Ausschluss ist dann nicht mehr möglich. Stattdessen sollte mit Hilfe eines fachkundigen Rechtsanwaltes,eine für Sie möglichst vorteilhafte Erklärung verfasst werden. Denn nur durch eine einzelfallgerechte Erklärung kann Ihren Interessen Rechnung getragen und kann eine gerichtliche Auseinandersetzung vermieden werden.

Selbiges ist auch bezüglich der Zahlungsaufforderung zu beachten. Ein vorschnelles Nachkommen dieser Forderung schneidet Ihnen unter Umständen mögliche Verteidigungsmöglichkeiten ab.

Regelmäßig werden die Anschlussinhaber pauschal in Haftung genommen. Ein Schadensersatzanspruch gegen den Inhaber des Internetanschlusses ist jedoch nur dann begründet, wenn dieser selbstverantwortlich gehandelt hat. Meist verwenden jedoch mehrere Personen eines Haushaltes den gleichen Internetanschluss. Sofern der Anschlussinhaber jedoch seinen Überwachungs- und Aufklärungspflichten nachgekommen ist, kann dieser nur noch als sogenannter “Störer” in Haftung genommen werden. Dieser ist jedoch regelmäßig nicht verpflichtet einen Schadensersatz zu zahlen.

Bei dem Erhalt einer Abmahnung der Rechtsanwaltskanzlei Fareds sollten Sie sich daher vorerst die gesetzte Frist notieren und ein fachkundigen Rechtsanwalt aufsuchen, welcher dann die Forderungen der Gegenseite auf ihrer Rechtmäßigkeit überprüfen kann. In jedem Fall lohnt sich die Überprüfung des Einzelfalles aufgrund der unterschiedlichen Konstellationen und dadurch entstehende Verteidigungsmöglichkeiten.

Gerne können Sie hierfür unser kostenloses Erstgespräch in Anspruch nehmen, in dem Sie uns dann ihren Einzelfall schildern können, um eine erste anwaltliche Einschätzung zu erhalten. Über die Telefonnummer 030 – 200 590 77 77 oder unser Kontaktformular am Ende dieses Beitrags können Sie uns jederzeit erreichen.

Wir würden uns freuen von Ihnen zu hören, Ihr Team von abmahnhelfer.de.

 

Was ist
zu tun?

  1. Ruhe bewahren
  2. Nicht den geforderten Betrag zahlen
  3. Kostenlose Ersteinschätzung anfordern
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