Abmahnung durch FAREDS im Auftrag der Track by Track UG – „Party Around The World – Carlprit feat CvB“

Die FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH mahnt derzeit im Auftrag der Track by Track UG vermeintliche Urheberrechtsverletzungen an dem Musiktitel „Party Around The World“ von Carlprit feat. CvB ab.

Was ist eine Abmahnung? Warum habe ich eine Abmahnung erhalten?

Der Vorworf, der dem Schreiben der FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft zu entnehmen ist, lautet illegales Filesharing. Dass heißt dem Betroffenen wird vorgeworfen den Musiktitel Musiktitel „Party Around The World“ von Carlprit feat. CvB über dessen Internetanschluss auf einer Tauschbörse hochgeladen und somit öffentlich zugänglich gemacht zu haben.

In der Regel können sich die betroffenen Anschlussinhaber einen derartigen Vorwurf nicht erklären, jedoch ist gerade bei Tauschbörsen zu beachten, dass durch ein Herunterladen automatisch auf dem eigenen Rechner befindliche Inhalte auf der Seite bereitgestellt und daher anderen Nutzern widerrechtlich zum Download angeboten werden. Daher ist in der Regel schon durch das einmalige Herunterladen eine Urheberrechtsverletzung gegeben.

Die Abmahnung ist eine Reaktion auf eine derart begangene Rechtsverletzung. Sie beinhaltet zum einen die Aufforderung künftig nicht mehr die Rechte des betroffenen Urhebers bzw. Rechteinhabers zu beeinträchtigen und bietet zum anderen die Möglichkeit die Angelegenheit außergerichtlich beizulegen. Die FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft fordern den Betroffenen auf eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben sowie einen Abgeltungsbetrag zu zahlen.

Lohnt es sich gegen die Abmahnung zu verteidigen?

Grundsätzlich ist das Ziel der Verteidigung die Forderungen der Zahlung  der FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft zumindest in Anteilen zurückzuweisen. Dies ist regelmäßig dann möglich, sofern der Anschlussinhaber selbst die Urheberrechtsverletzung nicht veranlasst hat. Denn somit ist der dieser nicht mehr schadensersatzpflichtig. Entfällt dann auch noch eine Haftung als sogenannter Störer kann die Zahlungsaufforderung vollständig abgewehrt werden. In jedem Fall lohnt es sich daher die Forderung rechtlich Überprüfen zu lassen. Eine rechtliche Beratung sollte unbedingt vor einer voreiligen Zahlung des geforderten Betrages erfolgen, anderenfalls ist eine Verhandlung bezüglich der Höhe des Betrages nicht mehr möglich.

Auch die meist beigefügte Unterlassungserklärung sollte keinesfalls voreilig abgegeben werden. Diese ist zu Gunsten der abmahnenden Partei ausformuliert und enthält regelmäßig nachteilige Klauseln. Um jedoch die Gefahr vor weiteren rechtlichen Schritten zu umgehen sollte eine Unterlassungserklärung abgeben werden.

Besondere Vorsicht ist geboten, wenn der Vorwurf des Filesharings einen Chartcontainer, wie z.B. die German Top 100 Single Charts, Sampler  oder eine Compilation betrifft. Hier besteht die Gefahr, dass die abmahnende Kanzlei wegen mehrerer Werke nacheinander gegen Sie vorgeht oder Sie auch Abmahnungen von anderen Kanzleien erhalten werden. Derartige Folgeabmahnungen können Sie mithilfe einer vorbeugenden Unterlassungserklärung vermeiden, die sich dann auf sämtliche Werke des von der Kanzlei vertretenen Rechteinhabers bezieht.

Haben auch Sie eine Abmahnung der FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft im Auftrag der  Track by Track UG wegen einer Urheberrechtsverletzung an dem Musiktitel „Party Around The World“ von Carlprit feat. CvB erhalten haben, sollten Sie erst einmal Ruhe bewahren. Zu Vermeiden ist in jedem Fall eine Kontaktaufnahme mit der Gegenseite oder ein übereiltes Nachkommend er Forderungen, bevor Sie einen fachkundigen Rechtsanwalt aufgesucht haben.

Das Team von Abmahnhelfer.de hat seit Jahren Erfahrungen hinsichtlich der Abwehr von Filesharing-Abmahnungen. In einem kostenlosen Erstgespräch unter der Telefonnummer: 030 – 200 590 77 77 können Sie uns Ihren Fall schildern, um eine erste anwaltliche Einschätzung zu erhalten. Danach unterbreiten wir Ihnen gerne ein unverbindliches Angebot. Gerne können Sie auch Gerne können Sie auch das auf dieser Website vorhandene Kontaktformular ausfüllen.

Wir freuen uns von Ihnen zu hören, Ihr Abmahnhelfer.de Team!

 

Was ist
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