Abmahnung durch RA Daniel Sebastian – „Night of the Rabbit”

Der Rechtsanwalt Daniel Sebastian mahnt derzeit im Auftrag der Daedalic Entertainment Anschlussinhaber wegen vermeintlicher Urheberechtsverletzungen an dem PC-Spiel „Night oft he Rabbit“ ab.

Der Rechtsanwalt Daniel Sebastian wirft den Betroffenen im Namen seiner Mandantschaft vor, das PC- Spiel „Night oft he Rabbit“ über deren Internetanschluss auf einem Peer-to-Peer Netzwerk anderen Nutzern zum Download angeboten und somit öffentlich zugänglich gemacht  zu haben. Aufgrund einer derartig begangenen Rechtsverletzung seien der Daedalic Entertainment Unterlassung- und Schadensersatzansprüche entstanden, welche der Rechtsanwalt Daniel Sebastian nun mit dem Schreiben im Namen seiner Mandantschaft geltend macht. Von den betroffenen Anschlussinhabern wird daher verlangt, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben sowie einen Vergleichsbetrag zu zahlen, welcher sich aus Schadensersatz und Anwaltskosten zusammensetzt.

Wie reagiere ich am besten auf eine Abmahnung?

Sollten Sie ebenfalls eine Abmahnung des Rechtsnawaltes Daniel Sebastian wegen einer Urhberrechtsverletzung an dem PC-Spiel „Night oft he Rabbit“ erhalten haben, sollten Sie folgende Handlungsempfehlungen beachten:

1.    Nicht voreilig zahlen!

2.    Nichts unterschreiben!

3.    Keinen Kontakt mit der Gegenseite aufnehmen!

4.    Anwalt fragen!

Wichtig ist, dass Sie in jedem Fall auf die erhaltene Abmahnung reagieren. Denn andernfalls besteht die Gefahr, dass gegen Sie vor Gericht eine einstweilige Verfügung erwirkt wird. Suchen Sie einen im Urheber- und Internetrecht spezialisierten Rechtsanwalt auf, welcher dann die Forderungen der Gegenseite auf ihre Rechtmäßigkeit überprüfen kann.

Eine vorherige Zahlung des von dem Rechtsanwalt Daniel Sebastian geforderten Betrages ist nicht empfehlenswert. Dadurch schneiden Sie allenfalls ihrer Verteidigung die Verhandlungsbasis ab. Eine nachträgliche Verhandlung  über die Höhe des Betrages ist dann nicht mehr möglich.  Denn insbesondere könnte der Schadensersatzanspruch entfallen, wenn Sie beweissicher darlegen können, dass eine ernsthafte Möglichkeit besteht, dass nicht Sie sondern ein selbstverantwortlicher Dritter die Urheberrechtsverletzung veranlasst hat. Die dann noch zu tragenden Anwaltskosten könnten unter Umständen dann auch noch entfallen, sofern auch eine Störerhaftung ausgeschlossen werden kann. Auch unter Berücksichtigung der erneuten Beschränkung der Störerhaftung durch den Bundesgerichtshof lohnt es sich Ihren Einzelfall überprüfen zu lassen.

Wie üblich bei derartigen Fileshraing-Abmahnung wird von dem rectsanwalt Daniel Sebastian nicht nur ein Geldbetrag gefordert, sondern auch die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung.

Zu beachten ist hierbei, dass die Abgabe einer Unterlassungserklärung das Sicherste Mittel ist weiter kostspielige rechtliche Schritte gegen Sie zu verhindern. Jedoch ist die meist beigefügte Unterlassungserklärung regelmäßig zu weitgehend und für Sie nachteilig. So könnte diese als Schuldanerkenntnis gewertet werden und bindet Sie über einen Zeitraum von 30 Jahren an die Erklärung.  Diese sollte daher vorerst von einem fachkundigen Rechtsanwalt insoweit abgeändert werden, als dass sie sich nur noch auf das nötigste beschränkt und dennoch den rechtlichen Anforderungen genügt.

Das Team von Abmahnhelfer.de hat seit Jahren Erfahrungen hinsichtlich der Abwehr von Filesharing-Abmahnungen. In einem kostenlosen Erstgespräch unter der Telefonnummer: 030 – 200 590 77 77 können Sie uns Ihren Fall schildern, um eine erste anwaltliche Einschätzung zu erhalten. Danach unterbreiten wir Ihnen gerne ein unverbindliches Angebot. Gerne können Sie auch Gerne können Sie auch das auf dieser Website vorhandene Kontaktformular ausfüllen.

Wir freuen uns von Ihnen zu hören, Ihr Abmahnhelfer.de Team!

 

Was ist
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  1. Ruhe bewahren
  2. Nicht den geforderten Betrag zahlen
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