Abmahnung durch Sasse & Partner – „Killing Season“

Jüngst erreichten Anschlussinhaber Abmahnungen der Kanzlei Sasse & Partner wegen unerlaubter Verwertung des belgischen Filmdramas „Killing Season“.

Den Betroffenen wird vorgeworfen, dass sie den Film innerhalb eines p2p-Netzwerks anderen Nutzern zum Download angeboten und so widerrechtlich öffentlich zugänglich gemacht haben.

Was möchte Sasse & Partner?

Aufgrund dieser begangenen Urheberrechtsverletzung fordern die Rechtsanwälte von Sasse & Partner den Abgemahnten auf einen pauschalen Vergleichsbetrag in Höhe von 800,00 Euro zu entrichten. Des Weiteren soll eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben werden, in der erklärt wird künftig die Rechte des Urhebers bzw. Rechteinhabers nicht mehr zu beeinträchtigen.

Handeln Sie nicht voreilig!

Wenn auch Ihnen eine Abmahnung der Kanzlei Sasse & Partner wegen angeblicher Urheberrechtsverletzung an dem Film „Killing Season“ zugekommen ist, sollten Sie keine übereilten Handlungen vornehmen. Keinesfalls sollten Sie den geforderten Betrag in Höhe von 800,00 Euro zahlen, da das Ziel der Verteidigung -die Zahlungsaufforderung zumindest in Anteilen zurückzuweisen- so nicht mehr realisierbar ist.

Wichtig ist, dass Sie einen Rechtsanwalt innerhalb der Ihnen gesetzten Frist aufsuchen. Falls Sie die Frist fruchtlos verstreichen lassen, setzen Sie sich der Gefahr eines einstweiligen Verfügungsverfahrens aus, welches sehr kostspielig werden kann. Um dies zu verhindern, sollten Sie eine Unterlassungserklärung abgeben. Es ist aber in keinem Fall empfehlenswert die beigefügte Unterlassungserklärung zu unterschreiben, da diese regelmäßig zu Gunsten der abmahnenden Partei ist und viel zu weitgehend ist. Stattdessen sollten Sie die Unterlassungserklärung von einem fachkundigen Rechtsanwalt abändern (modofizieren) lassen, sodass sie sich nur noch auf die nötigsten Angaben beschränkt.

Hafte ich in jedem Fall für die begangene Urheberrechtsverletzung?

Regelmäßig richtet sich die Abmahnung gegen den Anschlussinhaber der zuvor ermittelten IP-Adresse. Dieser ist aber nicht zwingend der Täter der begangenen Urheberrechtsverletzung. Es ist auch möglich, dass eine dritte Person, die im Haushalt des Anschlussinhabers lebt, die Urheberrechtsverletzung begangen hat. Sodann kommt für den Adressaten eine sogenannte Störerhaftung in Betracht. Der Störer muss nicht für den Schadensersatz aufkommen. Die Gegenseite kann zwar gegenüber dem Anschlussinhaber noch die Erstattung der Anwaltskosten weiterverfolgen, jedoch können diese gegebenenfalls auch zurückgewiesen werden, wenn der Anschlussinhaber beweisen kann, dass er seinen Anschluss ausreichend gesichert hat und die Mitnutzer über die Illegalität von Filesharing belehrt hat. Insbesondere durch das gerade erschienene Urteil des BGHs, welches eine Beschränkung der Störerhaftung mit sich bringt, lohnt es sich jeden Einzelfall rechtlich zu überprüfen.

Wenn auch Ihnen eine Abmahnung von der Kanzlei Sasse & Partner zugeschickt wurde, melden Sie sich bei unserem Team von Abmahnhelfer.de. Wir greifen auf jahrelange Erfahrungen hinsichtlich der Abwehr von Filesharing- Abmahnungen zurück und freuen uns auch Ihnen helfen zu können. Für ein kostenloses Erstgespräch erreichen Sie uns unter der Telefonnummer: 030 – 200 590 77 77.

Ihr Abmahnhelfer.de Team!

 

Was ist
zu tun?

  1. Ruhe bewahren
  2. Nicht den geforderten Betrag zahlen
  3. Kostenlose Ersteinschätzung anfordern
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