Abmahnung durch Waldorf Frommer iAv. Random House GmbH – „Deutschland schafft sich ab Thilo Sarrazin”

Die Kanzlei Waldorf Frommer mahnt derzeit Anschlussinhaber wegen vermeintlicher Urheberrechtsverletzungen an dem ebook „Deutschland schafft sich ab“ von Thilo Sarrazin ab.

Worum geht es bei der Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer?

Den betroffenen Abgemahnten wird in dem Schreiben vorgeworfen durch illegales Filesharing die Rechte der Verlagsgruppe Random House GmbH als Rechteinhaberin verletzt zu haben. Durch einen widerrechtlichen Upload des ebook „Deutschland schafft sich ab“ von Thilo Sarrazin auf einem Peer-to-Peer Netzwerk habe der abgemahnte Anschlussinhaber anderen Nutzern das ebook zum Download angeboten und somit öffentlich zugänglich gemacht. Die Kanzlei Waldorf Frommer fordert im Namen ihrer Mandantschaft den Betroffenen auf, wie bei Filesharing- Abmahnungen üblich, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben sowie eine Zahlung eines Abgeltungsbetrages in Höhe von 806,00 Euro.

Regelmäßig können sich die Abgemahnten den Vorwurf und somit die Abgemahnte erklären, jedoch ist insbesondere  bei Online-Tauschbörsen zu beachten, dass durch das Herunterladen von Dateien auf derartigen Seiten gleichzeitig bereits auf dem eigenen Rechner befindliche Inhalte automatisch anderen Nutzern zur Verfügung gestellt werden. Dieses zur Verfügung stellen ist jedoch ein urheberrechtlich geschütztes Recht des Urhebers bzw. des Rechteinhabers und stellt daher, soweit dies ohne Einwilligung erfolgte, bereits eine Urheberrechtsverletzung dar.

Wie reagiere ich am besten auf eine Abmahnung?

Sollten Sie ebenfalls eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrag der Verlagsgruppe Random House GmbH wegen einer Urheberechtsverletzung an dem ebook „Deutschland schafft sich ab“ von Thilo Sarrazin erhalten haben, sollten Sie erst einmal Ruhe bewahren. Keinesfalls sollten Sie die Abmahnung lediglich ignorieren denn andernfalls besteht die Gefahr, dass gegen Sie vor Gericht eine einstweilige Verfügung erwirkt wird. Es ist zu empfehlen die Abmahnung vor Kontaktaufnahme mit der Gegenseite oder einer Zahlung von einem im Urheber- und Internetrecht spezialisierten Rechtsanwalt überprüfen lassen. Dieser kann Ihnen Auskunft über bestehende Verteidigungsmöglichkeiten geben. Zudem sollte keinesfalls die beigefügte Unterlassungserklärung unterzeichnet werden, da diese zu weitgehend ist. Stattdessen sollten Sie eine sogenannte „modifizierte Unterlassungserklärung“ abgeben, die sich auf die notwendigen Angaben beschränkt.

In jedem Fall lohnt sich die rechtliche Überprüfung des Einzelfalls. Insbesondere könnten Fehler in der Rechtekette, überhöhte Anwaltsgebühren oder auch, seit dem neusten BGH Urteil, pauschal angenommene Störerhaftung Anhaltspunkte einer Verteidigung sein.

Das Team von Abmahnhelfer.de hat seit Jahren Erfahrungen hinsichtlich der Abwehr von Filesharing-Abmahnungen. In einem kostenlosen Erstgespräch unter der Telefonnummer: 030 – 200 590 77 77 können Sie uns Ihren Fall schildern, um eine erste anwaltliche Einschätzung zu erhalten. Danach unterbreiten wir Ihnen gerne ein unverbindliches Angebot. Gerne können Sie auch Gerne können Sie auch das auf dieser Website vorhandene Kontaktformular ausfüllen.

Wir freuen uns von Ihnen zu hören, Ihr Abmahnhelfer.de Team!

 

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