Abmahnung durch Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft mbH i.A.d. Malibu Media LLC – „Submissive Seduction“

Momentan mahnt die Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft mbH für die Malibu Media LLC Anschlussinhaber wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen an dem Film „Submissive Seduction“ ab.

Dem Abgemahnten wird vorgeworfen, er habe den pornographischen Film „Submissive Seduction“ innerhalb einer Online-Tauschbörse anderen Nutzern derselbigen zur Verfügung gestellt und so widerrechtlich öffentlich zugänglich gemacht. Insbesondere ist bei solchen Internet-Tauschbörsen zu beachten, dass schon durch das einmalige Herunterladen einer Datei den anderen der Zugriff auf Inhalte, die sich auf dem eigenen Rechner befinden, erlaubt wird.

Aufgrund dieser Urheberrechtsverletzung möchten die Fareds Rechtsanwälte, dass Sie eine modifizierte Unterlassungserklärung innerhalb einer kurzen Frist abgeben und einen pauschalen Vergleichsbetrag, bestehend aus Schadensersatz- und Rechtsanwaltskosten, in Höhe von 735,00 Euro entrichten.

Besonderheiten bei der Abmahnung von Filmen zur Erwachsenenunterhaltung!

Insbesondere in dem Bereich der Erwachsenenunterhaltung könnten Sie sich bei voreiligem Handeln effektive Verteidigungsmöglichkeiten abschneiden. Da hierbei oftmals der mutmaßliche Rechteinhaber, hier also die Malibu Media LLC, kaum oder nur schwierig nachweisen kann, dass dieser auch wirklich Inhaber des vermeintlich betroffenen Rechts ist. Wenn dies jedoch der gegnerischen Partei nicht gelingt, kann unter Umständen der Zahlungsanspruch abgewehrt werden. Insbesondere sind pornographische Filme nicht zwangsläufig durch das Urheberrecht als Filmwerk oder Laufbilder geschützt. Ist das der Fall ist der geforderte Betrag nicht zu entrichten. So untersagte das LG München (7 O 22293/12) in seinem Urteil vom 29.05.2013 den urheberrechtlichen Schutz eines anderen Werkes der Malibu Media LLC. Auch wenn Gegenstand dieser Entscheidung nicht das Werk “Together at Last” der Malibu Media LLC war, stellt das Urteil jedoch Anhaltspunkte für die rechtliche Beurteilung der Abmahnungen der Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft mbH bereit und bietet dadurch mögliche Verteidigungsstrategien.

Wie reagiere ich auf die erhaltene Abmahnung?

Wie schon gesagt, sollten Sie in keinem Fall übereilte Handlungen vornehmen. Vielmehr sollten Sie zunächst einen Rechtsanwalt, der sich auf das Urheberrecht spezialisiert hat, aufsuchen und diesen damit beauftragen die Abmahnung für Sie auf ihre Rechtmäßigkeit hin zu überprüfen. Häufig ist der geforderte Betrag überhöht oder Sie haften nicht bzw. nicht vollumfänglich.

Des Weiteren raten wir Ihnen davon ab die vorformulierte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen. Diese ist in der Regel zu weit gefasst und daher für Sie nachteilhaft. Sie sollten daher eine sogenannte modifizierte Unterlassungserklärung abgeben, die sich nur auf die notwendigen Punkte beschränkt.

Falls auch Sie eine Abmahnung der Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft mbH im Namen der Malibu Media LLC wegen illegaler Verwertung des Films „Submissive Seduction“ erhalten haben, sollten Sie also Ruhe bewahren und die Hilfe unseres Teams von Abmahnhelfer.de in Anspruch nehmen. Wir greifen auf jahrelange Erfahrungen hinsichtlich der Abwehr von Filesharing-Abmahnungen zurück und freuen uns, wenn wir auch Ihnen weiterhelfen können. Sie erreichen uns sieben Tage die Woche unter der Telefonnummer: 030 – 200 590 77 77. Gehen Sie jetzt gegen Ihre Abmahnung vor und nutzen Sie unser kostenloses Erstgespräch!

Ihr Abmahnhelfer.de Team!

 

Was ist
zu tun?

  1. Ruhe bewahren
  2. Nicht den geforderten Betrag zahlen
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