Abmahnung durch Daniel Sebastian – „Who“- Tujamo & Plastik Funk

Die DigiRights Administrationen GmbH beauftragte den Rechtsanwalt Daniel Sebastian mit der Verfolgung von Urheberechtsverletzungen an dem Musiktitel „Who“- Tujamo & Plastik Funk.

Den Adressaten des Abmahnschreibens wird vorgeworfen den Song „Who“- Tujamo & Plastik Funk innerhalb einer Online-Tauschbörse anderen Nutzern der selbigen illegal zur Verfügung gestellt zu haben. Aufgrund des widerrechtlichen öffentlichen Zugänglichmachens fordert der Rechtsanwalt Daniel Sebastian im Namen ihrer Mandantschaft den Betroffenen auf eine strafbewehrte Unterlassungserklärung innerhalb einer knapp bemessenen Frist abzugeben und einen pauschalen Abgeltungsbetrag zu zahlen.

Regelmäßig können sich die abgemahnten Anschlussinhaber den Vorwurf des illegalen Filesharing nicht erklären, jedoch ist bei Online-Tauschbörsen zu beachten, dass durch das Herunterladen von Dateien auf derartigen Seiten gleichzeitig bereits auf dem eigenen Rechner befindliche Inhalte automatisch anderen Nutzern zur Verfügung gestellt werden. Dieses zur Verfügung stellen ist jedoch ein urheberrechtlich geschütztes Recht des Urhebers bzw. des Rechteinhabers und stellt daher, soweit dies ohne Einwilligung erfolgte, bereits eine Urheberrechtsverletzung dar.

Hafte ich in jedem Fall für die begangene Urheberrechtsverletzung?

In der Regel wird die Rechtsverletzung durch ein eingeschaltetes IT-Unternehmen dem Anschluss des Betroffenen zugeordnet. Jedoch ist nicht notwendigerweise der Anschlussinhaber der Täter der begangenen Urheberrechtsverletzung. Insbesondere wenn mehrere Personen den gleichen Internetanschluss nutzen und eine beweissichere ernsthafte Möglichkeit besteht das nicht der Anschlussinhaber sondern ein eigenverantwortlicher Dritter die Urheberrechtsverletzung veranlasst hat, kommt für den Anschlussinhaber eine Haftungsbeschränkung oder sogar ein Haftungsausschluss in Betracht. In den Fällen der sogenannten Störerhaftung, hat der Anschlussinhaber nicht selbst die Urheberrechtsverletzung begangen, sondern haftet aufgrund des zur Verfügung stellen seines Internetanschlusses. Um sich von der Störerhaftung zu befreien, muss der Betroffene darlegen und beweisen, dass er seinen Internetanschluss hinreichend gesichert hat und seine ihm obliegenden Aufsichts- und Kontrollpflichten beachtet hat. Der Störer ist jedoch nicht schadensersatzpflichtig, sondern muss lediglich für die Anwaltskosten aufkommen. Es besteht dann also regelmäßig die Chance den geforderten Betrag herabzusetzen.

Um sich eine gegebenenfalls gute Ausgangsposition nicht unnötig zu verschlechtern, sollten Sie daher keinesfalls voreilig den von der Gegenseite gestellten Forderungen nachkommen. Durch eine voreilige Zahlung nehmen Sie nur die Verhandlungsbasis über eine zumindest anteilige Zurückweisung des Geldbetrages.

Auch die meist beigefügte Unterlassungserklärung sollten Sie nicht unterzeichnen. Diese ist regelmäßig zu weitgehen und damit für Sie nachteilig. Lass Sie diese von einem Fachkundigen Rechtsanwalt insoweit abändern („modifizieren“9, als dass sie sich auf das Nötigste beschränkt und trotzdem den rechtlichen Anforderungen genügt.

Wenn auch Sie eine Abmahnung des Rechtsanwaltes Daniel Sebastian wegen „Who“- Tujamo & Plastik Funk  erhalten haben, können Sie uns gerne unter der Telefonnummer: 030 – 200 590 77 77 in einem kostenlosen Erstgespräch uns Ihren Fall schildern, um eine erste anwaltliche Einschätzung zu erhalten. Danach unterbreiten wir Ihnen gerne ein unverbindliches Angebot. Gerne können Sie auch das auf dieser Website vorhandene Kontaktformular ausfüllen.

Wir freuen uns von Ihnen zu hören, Ihr Team von abmahnhelfer.de!

 

Was ist
zu tun?

  1. Ruhe bewahren
  2. Nicht den geforderten Betrag zahlen
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