Abmahnung durch FAREDS iAv. Mailbu Media – „So Young“

Die Malibu Media LLC lässt sich derzeit von der FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft bei der Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen an dem Film „So Young“ unterstützen.

So erreichten nun betroffene Anschlussinhaber Abmahnungen der FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft , in denen ihnen zur Last gelegt wird den Film „So Young“ aus dem Bereich der Erwachsenenunterhaltung widerrechtlich  auf eine Online-Tauschbörse über den eigenen Internetanschluss anderen Nutzern der Tauschbörse zum Download bereitgestellt zu haben und damit den Film unerlaubt öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Aufgrund dessen wird der Betroffene weiterhin von der FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft im Auftrag ihrer Mandantschaft aufgefordert eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben sowie einen Abgeltungsbetrag zu zahlen.

Wie reagiere ich am besten auf eine Abmahnung?

Wenn auch Sie Adressat einer Abmahnung der FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft wegen einer Urheberrechtsverletzung des Films „So Young“ geworden sind, so sollten Sie unbedingt folgende Handlungsempfehlungen beachten:

1.    Nicht voreilig zahlen!

2.    Nichts unterschreiben!

3.    Keinen Kontakt mit der Gegenseite aufnehmen!

4.    Anwalt fragen!

Wichtig ist, dass Sie in jedem Fall auf die erhaltene Abmahnung reagieren. Denn andernfalls besteht die Gefahr, dass gegen Sie vor Gericht eine einstweilige Verfügung erwirkt wird. Es ist zu empfehlen die Abmahnung vor Kontaktaufnahme mit der Gegenseite oder einer Zahlung von einem im Urheber- und Internetrecht spezialisierten Rechtsanwalt überprüfen lassen. Dieser kann Ihnen Auskunft über bestehende Verteidigungsmöglichkeiten geben. Zudem sollte keinesfalls die beigefügte Unterlassungserklärung unterzeichnet werden, da diese zu weitgehend ist. Stattdessen sollten Sie eine sogenannte „modifizierte Unterlassungserklärung“ abgeben, die sich auf die notwendigen Angaben beschränkt.

In jedem Fall lohnt sich die rechtliche Überprüfung Ihres Einzelfalles.

Das Team von Abmahnhelfer.de hat seit Jahren Erfahrungen hinsichtlich der Abwehr von Filesharing-Abmahnungen. In einem kostenlosen Erstgespräch unter der Telefonnummer: 030 – 200 590 77 77 können Sie uns Ihren Fall schildern, um eine erste anwaltliche Einschätzung zu erhalten. Danach unterbreiten wir Ihnen gerne ein unverbindliches Angebot. Gerne können Sie auch Gerne können Sie auch das auf dieser Website vorhandene Kontaktformular ausfüllen.

Wir freuen uns von Ihnen zu hören, Ihr Team von abmahnhelfer.de!

 

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