Abmahnung durch Waldorf Frommer i.A.d. Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft – „Nymphomaniac 1“ und „Nymphomaniac 2“

Die Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft hat die Kanzlei Waldorf Frommer beauftragt Anschlussinhaber wegen vermeintlicher Urheberrechtsverletzungen an den Filmtiteln „Nymphomaniac 1“ und „Nymphomaniac 2“ abzumahnen.

Der Vorwurf der Waldorf Frommer Rechtsanwälte lautet, dass der Betroffene die Filme innerhalb eines p2p-Netzwerks anderen Nutzern zum Download bereitgestellt und somit widerrechtlich öffentlich zugänglich gemacht habe.

Aufgrund dieser Urheberrechtsverletzung wird der Adressat in dem Abmahnschreiben aufgefordert einen pauschalen Abgeltungsbetrag in Höhe von 1.481,30 Euro zu leisten und eine strafbewehrte Unterlassungserklärung innerhalb einer kurzen Frist abzugeben.

Wie verhalte ich mich richtig, wenn auch ich eine Abmahnung bekommen habe?

Falls auch Sie eine Abmahnung erhalten haben, sollten Sie Ruhe bewahren und keine vorschnellen Handlungen vornehmen. Stattdessen sollten Sie die folgenden Handlungstipps beachten:

1.    Nicht voreilig zahlen und nichts unterschreiben!

2.    Keinen Kontakt mit Waldorf Frommer aufnehmen!

3.    Rechtsanwalt aufsuchen!

4.    Frist wahren!

Wir raten dringend davon ab, dass Sie übereilt die geltend gemachte Forderung an die Gegenseite zahlen oder die mitgeschickte Unterlassungserklärung unterzeichnen. Dadurch können Sie sich Ihre Verteidigungsmöglichkeiten selbst verbauen. Regelmäßig ist dann nämlich keine Verhandlung mehr über die Summe möglich.

In jedem Fall ist es wichtig die Rechtmäßigkeit der Abmahnung von einem fachkundigen Rechtsanwalt überprüfen zu lassen. Teilweise sind die Forderungen überhöht oder es besteht kein Anspruch gegenüber dem Abgemahnten.

Des Weiteren sollte der von Ihnen kontaktierte Rechtsanwalt die vorformulierte Unterlassungserklärung so abändern, dass sie sich nur noch auf die wesentlichen Punkte beschränkt. Regelmäßig ist die beigefügte Unterlassungserklärung zu weitgehend und daher für Sie von Nachteil.

Melden Sie sich bei Abmahnhelfer.de!

Falls auch Sie Post von der Kanzlei Waldorf Frommer im Namen der Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft wegen unerlaubter Verwertung der Filme „Nymphomaniac 1“ und „Nymphomaniac 2“ erhalten haben, sollten Sie unser kostenloses Erstgespräch unter der Telefonnummer: 030 – 200 590 77 77 in Anspruch nehmen. Sie können uns in diesem Gespräch Ihren persönlichen Fall schildern und werden sodann eine erste anwaltliche Einschätzung erhalten! Danach werden wir Ihnen ein unverbindliches Angebot unterbreiten. Durch Pauschaltarife sind wir in der Lage unsere Leistungen für Sie zu sehr fairen Preisen anzubieten.

Wir freuen uns von Ihnen zu hören, Ihr Abmahnhelfer.de Team!

 

Was ist
zu tun?

  1. Ruhe bewahren
  2. Nicht den geforderten Betrag zahlen
  3. Kostenlose Ersteinschätzung anfordern
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