Abmahnung durch Fareds i.A.v. Malibu Media LLC – „Feeling Frisky“

Wie bereits in der Vergangenheit spricht Kanzlei Fareds urheberrechtliche Abmahnungen im Auftrag der Rechteinhaberin Malibu Media LLC aus.

Gegenstand der Abmahnung durch die Kanzlei Fareds ist der Film „Feeling Frisky“. Diesen sollen die betroffenen Anschlussinhaber über ihren Internetanschluss auf einem Peer-to-Peer Netzwerk anderen Nutzern zum Download angeboten und somit öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Die abgemahnten Anschlussinhaber werden in der Abmahnung wegen einer vermeintlichen Urheberrechtsverletzung an dem Film „Feeling Frisky“ von der Kanzlei Fareds aufgefordert eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben sowie einen Abgeltungsbetrag in Höhe von 735,00 Euro zu zahlen.

Wie reagiere ich am besten auf eine Abmahnung?

Haben auch Sie eine Abmahnung wegen einer Urheberrechtsverletzung an dem Film „Feeling Frisky“ in ihren Briefkasten vorgefunden, sollten Sie vorerst Ruhe bewahren. Die Abmahnung durch die Kanzlei Fareds wegen einer Urheberechtsverletzung an dem Film „Feeling Frisky“ sollten Sie unbedingt ernst nehmen. Notieren Sie sich die Frist und suchen Sie einen fachkundigen Rechtsanwalt auf. Insbesondere ist es ratsam folgende Handlungsempfehlungen beachten:

1.    Nicht voreilig zahlen!

2.    Nichts unterschreiben!

3.    Keinen Kontakt mit der Gegenseite aufnehmen!

4.    Anwalt fragen!

Wichtig ist, dass Sie in jedem Fall auf die erhaltene Abmahnung wegen einer Urheberrechtsverletzung an den FIlm „Feeling Frisky“ reagieren. Denn andernfalls besteht die Gefahr, dass gegen Sie vor Gericht eine einstweilige Verfügung erwirkt wird. Es ist zu empfehlen die Abmahnung vor Kontaktaufnahme mit der Gegenseite oder einer Zahlung von einem im Urheber- und Internetrecht spezialisierten Rechtsanwalt überprüfen lassen. Dieser kann Ihnen Auskunft über bestehende Verteidigungsmöglichkeiten geben. Zudem sollte keinesfalls die beigefügte Unterlassungserklärung unterzeichnet werden, da diese zu weitgehend ist. Stattdessen sollten Sie eine sogenannte „modifizierte Unterlassungserklärung“ abgeben, die sich auf die notwendigen Angaben beschränkt.

Gerne können Sie uns unter der Telefonnummer: 030 – 200 590 77 77in einem Erstgespräch uns Ihren Fall schildern, um eine erste anwaltliche Einschätzung zu erhalten. Danach unterbreiten wir Ihnen gerne ein unverbindliches Angebot. Gerne können Sie auch das auf dieser Website vorhandene Kontaktformular ausfüllen.

Wir freuen uns von Ihnen zu hören, Ihr Team von abmahnhelfer.de!

 

Was ist
zu tun?

  1. Ruhe bewahren
  2. Nicht den geforderten Betrag zahlen
  3. Kostenlose Ersteinschätzung anfordern
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