Abmahnung durch Fareds i.A.v. Thomas Olbrich – Musiktitel des Films “Rubinrot”

Momentan mahnt die Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft im Namen von Thomas Olbrich angebliche Urheberrechtsverletzungen an einem Musiktitel des Films “Rubinrot” ab.

Gegenstand der Abmahnungen ist nicht das Filmwerk “Rubinrot”, sondern ein Musiktitel, der Teil des Films ist. Die Besonderheit der Abmahnung liegt darin, dass der betroffene Anschlussinhaber den Film “Rubinrot” auf einer Online-Tauschbörse anderen Nutzern zur Verfügung gestellt hat und somit auch das Musikstück des Films, welches Teil des Soundtracks ist. Damit wurde dieser Song öffentlich zugänglich gemacht ohne die Einwilligung des Rechteinhabers Thomas Olbrich und erfolgte folglich widerrechtlich.

Was fordert Fareds?

Die Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft fordert den Abgemahnten innerhalb einer sehr knapp bemessenen Frist auf einen pauschalen Abgeltungsbetrag in Höhe von 340,00 Euro zu zahlen und eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben.

Wie gehe ich gegen die erhaltene Abmahnung vor?

Falls auch Sie eine solche Abmahnung erhalten haben, sollten Sie nicht in Panik verfallen, sondern Ruhe bewahren und die Abmahnung genau überprüfen lassen. Deshalb ist es empfehlenswert einen fachkundigen Rechtsanwalt aufzusuchen und diesen mit der Prüfung der Rechtmäßigkeit der geltend gemachten Ansprüche zu beauftragen. Der von Ihnen aufgesuchte Rechtsanwalt kann auch prüfen, ob bzw. in welchem Umfang Sie haften. Von der Kontaktaufnahme mit den Fareds Rechtsanwälten ist abzuraten. Damit Sie sich keine Verteidigungsmöglichkeiten abschneiden, sollten Sie von der voreiligen Zahlung der 340,00 Euro absehen und auch nicht die beigefügte Unterlassungserklärung abgeben.

Sollte ich eine modifizierte Unterlassungserklärung abgeben?

In jedem Fall ist es ratsam eine Unterlassungserklärung abzugeben, da Sie nur so die Gefahr eines gerichtlichen Verfahrens verhindern, welches mit sehr hohen Kosten verbunden ist. Jedoch sollten Sie nicht die vorformulierte Unterlassungserklärung unterschreiben, da diese regelmäßig Formulierungen enthält, die Sie unnötig schlechter stellen. Zum Beispiel stellt die mitgeschickte Unterlassungserklärung ein Schuldanerkenntnis dar, welches in einem Gerichtsverfahren gegen Sie verwendet werden könnte oder regelt unangemessen hohe Vertragsstrafen bei möglicher Zuwiderhandlung. Dies sind nur zwei Aspekte, weshalb Sie die Unterlassungserklärung umändern sollten. Ein im Internet- und Urheberrecht spezialisierter Rechtsanwalt weiß, welche gesetzlichen Mindestanforderungen die modifizierte Unterlassungserklärung erfüllen muss. Die modifizierte Unterlassungserklärung sollte außerdem zu Ihren Gunsten formuliert und auf Ihren Einzelfall abgestimmt werden.

Falls auch Sie eine Abmahnung der Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft für Thomas Olbrich wegen unerlaubter Verwertung eines Musiktitels des Films “Rubinrot” erhalten haben, melden Sie sich bei uns. Wir sind sieben Tage die Woche für ein kostenloses Erstgespräch unter der Telefonnummer: 0800 – 866 22 66 für Sie erreichbar und freuen uns von Ihnen zu hören.

Ihr Abmahnhelfer.de Team!

 

Was ist
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  2. Nicht den geforderten Betrag zahlen
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