Abmahnung durch Kanzlei Waldorf Frommer – J. Edgar

Worum geht es?

Die Kanzlei Waldorf Frommer versendet derzeit Abmahnungen wegen vermeintlicher Urheberrechtsverletzungen an dem Film “J. Edgar. Den Adressaten wird illegales Filesharing vorgeworfen, d.h. sie sollen in einer Internet-Tauschbörse Dritten das Werk ohne Einwilligung der Rechteinhaberin zum Download zur Verfügung gestellt haben.

Was wird gefordert?

Waldorf Frommer fordert für die Warner Bros. Entertainment GmbH die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrags in Höhe von 956,00€. Dieser setzt sich aus einem Schadensersatzanspruch in Höhe von 450,00€ sowie Rechtsanwaltsgebühren über 506,00€ zusammen.

Eine solche Abmahnung sollten Sie in keinem Fall ignorieren, beachten Sie vor allem die gesetzten Fristen. Die geforderte vorformulierte Unterlassungserklärung sollte auch nicht voreilig abgegeben werden. Um angemessen und fristgerecht zu reagieren sollten Sie sich rechtlichen Rat einholen.

 

Was ist
zu tun?

  1. Ruhe bewahren
  2. Nicht den geforderten Betrag zahlen
  3. Kostenlose Ersteinschätzung anfordern
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