Abmahnung der Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft iAv. Frank Bülles und Jens Kindervater

Die Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft in Hamburg versendet derzeit Abmahnung im Auftrag von Herrn Frank Bülles und Jens Kindervater wegen mutmaßlichen Urheberrechtsverletzungen an dem Musikwerk “Bella Vita – DJ Antoine”.

Worum geht es bei der Abmahnung der Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft?

Der Gegenstand der Abmahnung ist das Musikwerk “Bella Vita” des Interpreten DJ Antoine. Den Abgemahnten wird in dem Schreiben vorgeworfen, dass sie das Musikwerk in einer Internet-Tauschbörse illegal heruntergeladen und gleichermaßen selbiges im Rahmen der German Top 100 Single-Charts weltweit Dritten zum Download angeboten hätten. Zu Beachten ist in diesen Fällen, dass regelmäßig mit Folgeabmahnungen gerechnet werden muss, wenn nicht angemessen auf die Abmahnung reagiert wird, daher sollten derartige Abmahnungen keinesfalls ignoriert werden.

Was wird gefordert?

Die Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft fordert im Namen ihrer Mandantschaft von den Abgemahnten die Abgabe einer Unterlassungserklärung, so wie die Zahlung eines Vergleichsbetrages in Höhe von 450,00 Euro.

Sollten Sie ebenfalls eine derartige Abmahnung erhalten haben ist ihnen Frist gerechtes Handeln dringend zu empfehlen, anderenfalls könnten diverse Abmahnungen folgen, da hierbei Rechte verschiedener Rechtsinhaber betroffen sein können. Um die Gefahr von Mehrfachabmahnungen einzudämmen sollte gegebenenfalls eine vorbeugende modifizierte Unterlassungserklärung in Erwägung gezogen werden. Daher sollten sie nicht voreilig handeln und sich insbesondere vorerst rechtlich beraten lassen, um somit fristgerecht und angemessen auf die Abmahnung reagieren zu können.

 

Was ist
zu tun?

  1. Ruhe bewahren
  2. Nicht den geforderten Betrag zahlen
  3. Kostenlose Ersteinschätzung anfordern
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