Abmahnung Kanzlei Waldorf Frommer iAv. Warner Bros. Entertainment GmbH

Die Kanzlei Waldorf versendet im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH derzeit Abmahnungen wegen mutmaßlicher Urheberrechtsverletzung.

Worum geht es bei der Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer?

Gegenstand der derzeitige Abmahnungen ist der Film “Rubinrot” . Den Abgemahnten wird vorgeworfen den Film “Rubinrot” über Filesharing-Tauschbörden illegal verbreitet  und aufgrund dessen die Rechte der Mandantschaft der Kanzlei Waldorf Frommer verletzt zu haben. Zu Beachten in diesem Fall ist, dass eine weitere Abmahnung folgen kann, da die Rechtsanwaltsgesellschaft FAREDS im Auftrag von Herrn Thomas Olbrich derzeit Abmahnungen wegen illegaler Verbreitung des Soundtracks des Films “Rubinrot” versendet. Dass heißt, dass Sie mit dem illegalen Herunterladen des Filmes zugleich zwei Abmahnungen erhalten können.

Was wird in der Abmahnung gefordert?

In dem Schreiben der Kanzlei Waldorf Frommer wird der Abgemahnte aufgefordert eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben, so wie den Betrag in Höhe von 956,00 Euro zu zahlen.

Sollten Sie ebenfalls eine derartige Abmahnung erhalten haben sollten sie diese keinesfalls ignorieren. Auch sollten Sie nicht voreilig die regelmäßig vorformulierte Unterlassungserklärung unterzeichne, da diese meist zu Gunsten des Abmahnenden formuliert sind und im Zweifel effektive Verhandlungsspielräume ausschließen. Viel mehr sollten Sie sich vorerst rechtlich beraten lassen, um dann fristgerecht und angemessen auf die Abmahnung reagieren können.

 

 

Was ist
zu tun?

  1. Ruhe bewahren
  2. Nicht den geforderten Betrag zahlen
  3. Kostenlose Ersteinschätzung anfordern
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