Abmahnung durch Kornmeier & Partner i. A. d. B1 Recordings GmbH – “She Moves”

Die Kanzlei Kornmeier & Partner versendet derzeit Abmahnungen für die B1 Recordings GmbH, den Adressaten werden dabei Urheberrechtsverletzungen an dem Musikstück “She Moves” von Alle Farben vorgeworfen. Die Abgemahnten sollen das Album in Filesharing-Netzwerken zum Download angeboten haben.

Was wird verlangt?

Die Rechtsanwälte fordern für die Rechteinhaber die Zahlung eines pauschalen Geldbetrags für Rechtsanwaltskosten sowie als Schadensersatz für die öffentliche Zugänglichmachung des Titels. Außerdem wird die Abgabe einer beigefügten Unterlassungserklärung verlangt.

Handeln Sie nicht voreilig!

Zunächst wird der Anschlussinhaber ermittelt, wobei nicht mit endgültiger Sicherheit festgestellt werden kann ob dieser auch eine vermeintlich begangene Rechtsverletzung zu verantworten hat. Im Einzelfall ist auch die Höhe der geforderten Zahlung nicht verhältnismäßig. Ob und inwieweit jemand für eine Urheberrechtsverletzung haften muss ist stets gesondert festzustellen und kann nicht pauschal beantwortet werden.

Aus diesem Grund ist es auch wichtig, dass die geforderte Unterlassungserklärung nicht ohne Weiteres abgegeben wird. Es kann sein, dass sich die Abgemahnten durch diese Unterlassungserklärungen weiter verpflichten als es notwendig ist. Daher kann es innvoll sein eine modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben. Ebenso kann es sinnvoll sein, weitere Abmahnungen durch die Abgabe von vorbeugenden Unterlassungserklärungen zu vermeiden. Sollte der abgemahnte Titel bestandteil eines Chartcontainers sein, sind zusätzliche Abmahnungen für andere in diesem Chartcontainer enthaltene Musikstücke sehr wahrscheinlich.

Sie müssen unbedingt die gesetzten Fristen beachten um weitere Schritte der Gegenseite zu vermeiden. Wir empfehlen für die angemessene Reaktion auf eine Abmahnung die Beratung in einer auf das Urheberrecht spezialisierten Kanzlei.

Sie können gerne unser kostenloses Erstgespräch in Anspruch nehmen. Über die Telefonnummer 030 – 200 590 77 77 oder unser Kontaktformular am Ende dieses Beitrags können Sie uns jederzeit erreichen.

Wir würden uns freuen von Ihnen zu hören, Ihr Team von abmahnhelfer.de.

 

Was ist
zu tun?

  1. Ruhe bewahren
  2. Nicht den geforderten Betrag zahlen
  3. Kostenlose Ersteinschätzung anfordern
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