Abmahnung durch Waldorf Frommer i.A.d. Warner Bros. Entertainment GmbH – „The Mentalist“

Momentan verschickt die Münchner Kanzlei Waldorf FrommerAbmahnungen an Anschlussinhaber im Namen der Warner Bros. Entertainment GmbH wegen angeblicher Urheberrechtsverletzung an der Serie „The Mentalist“.

Was wirft die Kanzlei Waldorf Frommer dem betroffenen Anschlussinhaber vor?

Die US-amerikanische Krimiserie „The Mentalist“ soll von dem Abgemahnten innerhalb einer Online-Tauschbörse, wie eDonkey oder BitTorrent, anderen Nutzern zum Download angeboten und so illegal öffentlich zugänglich gemacht worden sein. Viele der Betroffenen können sich diesen Vorwurf nicht erklären. Es ist jedoch zu bedenken, dass bei solchen Internet-Tauschbörsen durch das Herunterladen einer Datei anderen Usern automatisch die auf dem eigenen Rechner befindlichen Inhalte zur Verfügung gestellt werden. Somit liegt meist schon bei einmaligen Herunterladen eine Urheberrechtsverletzung vor.

Was möchte Waldorf Frommer?

Aufgrund der erfolgten Rechtsverletzung fordern die Rechtsanwälte der Kanzlei Waldorf Frommer die Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrags in Höhe von 519,50 Euro für eine Serienfolge. Des Weiteren muss die abgemahnte Datei unverzüglich und dauerhaft von dem Rechner gelöscht werden und eine strafbewehrte Unterlassungserklärung innerhalb einer sehr kurzen Frist abgegeben werden.

Wie reagiere ich bestmöglich auf die Abmahnung?

Falls auch Sie ein Abmahnschreiben in Ihrem Briefkasten vorgefunden haben, sollten Sie Ruhe bewahren und sich die Ihnen gesetzte Frist notieren. Es ist in jedem Fall empfehlenswert, dass Sie innerhalb dieser handeln, da Sie sich ansonsten der Gefahr aussetzen, dass ein einstweiliges Verfügungsverfahren gegen Sie eingeleitet wird. Dieses gilt zu verhindern, da es mit weiteren Kosten verbunden ist.

Sie sollten daher möglichst zeitnah einen im Urheber- und Internetrecht spezialisierten Rechtsanwalt aufsuchen. Dieser kann für Sie die Rechtmäßigkeit der geltend gemachten Ansprüche prüfen.

Des Weiteren ist davon abzuraten, die beigefügte Unterlassungserklärung abzugeben. Diese ist häufig viel zu weitgehend und zu Gunsten der gegnerischen Partei formuliert. Daher sollte eine modifizierte Unterlassungserklärung abgefasst werden. Diese sollte sich nur auf die nötigsten Angaben beschränken.

Des Weiteren sollten Sie davon absehen, die gegnerische Partei zu kontaktieren. Nach Nennung Ihres Aktenzeichens kann jede Ihrer Aussagen gegen Sie verwendet werden. Außerdem kann es sein, dass versucht wird, Sie davon zu überzeugen, dass keine Verteidigungsmöglichkeiten gegen die Abmahnung bestehen.

Wenn auch Sie eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer für die Warner Bros. Entertainment GmbH wegen illegaler Verwertung der Serie „The Mentalist“ erhalten haben, geraten Sie nicht in Panik. Rufen Sie unser kompetentes Team von Abmahnhelfer.de für eine kostenlose Erstberatung an. Unsere Telefonnummer lautet: 030 965 359 486. Gern können Sie auch das auf unserer Website vorhandene Kontaktformular ausfüllen.

Wir freuen uns von Ihnen zu hören, Ihr Abmahnhelfer.de Team!

 

Was ist
zu tun?

  1. Ruhe bewahren
  2. Nicht den geforderten Betrag zahlen
  3. Kostenlose Ersteinschätzung anfordern
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