Abmahnung durch Fareds i.A.d. Malibu Media LLC – „Meet My Lover From Austria“

Die Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft mbH mahnt im Namen der Malibu Media LLC Anschlussinhaber wegen mutmaßlicher Urheberrechtsverletzungen an dem Film „Meet My Lover From Austria“ ab.

Im Namen ihrer Mandantschaft fordern die Rechtsanwälte von der Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft mbH den Abgemahnten auf eine strafbewehrte Unterlassungserklärung innerhalb einer knapp bemessenen Frist abzugeben und einen pauschalen Vergleichsbetrag in Höhe von 735,00 Euro zu zahlen.

In dem Abmahnschreiben heißt es, der Betroffene habe den pornografischen Film „Meet My Lover From Austria“ innerhalb eines Filesharing-Netzwerks anderen Nutzern zur Verfügung gestellt und so widerrechtlich öffentlich zugänglich gemacht. Das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung ist aber allein dem jeweiligen Urheber bzw. Rechteinhaber vorbehalten laut § 19 a UrhG. Da die Malibu Media LLC keine vorherige Einwilligung zu der öffentlichen Zugänglichmachung abgegeben hat, erfolgte diese illegal.

Wie verhalte ich mich am besten, wenn ich eine Abmahnung erhalten habe?

Falls auch Sie eine Abmahnung der Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft mbH für die Malibu Media LLC erhalten haben, bewahren Sie Ruhe. Vorschnelle Zahlungen führen dazu, dass ein Verhandeln über die Höhe der Forderung ausgeschlossen ist. Deshalb sollten übereilte Handlungen unterbleiben.

Wir raten Ihnen vielmehr dazu, einen fachkundigen Rechtsanwalt innerhalb der Ihnen gesetzten Frist aufzusuchen. Dieser kann Ihnen bei der rechtlichen Überprüfung der Abmahnung behilflich sein. Weiterhin kann er die juristische Prüfung der vorformulierten Unterlassungserklärung übernehmen. Diese wird regelmäßig viel zu weitgehend sein und kann Sie daher unangemessen benachteiligen. Daher sollte die Unterlassungserklärung auf die notwendigsten Angaben reduziert werden.

Die Frage, ob und inwieweit Sie für die in Frage stehende Urheberrechtsverletzung haften, kann nicht pauschal beantwortet werden, da sie von den jeweiligen Umständen des Einzelfalls abhängt.

Besonderheiten bei Abmahnungen von Filmen aus dem Bereich der Erwachsenenunterhaltung!

Insbesondere in dem Bereich der Erwachsenenunterhaltung ist es möglich, dass Sie sich durch voreiliges Handeln effektive Verteidigungsmöglichkeiten abschneiden. Grund dafür ist, dass der mutmaßliche Rechteinhaber kaum oder nur schwierig nachweisen kann, dass er auch wirklich Inhaber des vermeintlich betroffenen Rechts ist, weshalb unter Umständen der Zahlungsanspruch abgewehrt werden kann.

Insbesondere sind Filme mit pornografischem Inhalt nicht zwangsläufig durch das Urheberrecht als Filmwerk oder Laufbild geschützt. Ist das der Fall, ist der geforderte Betrag nicht zu entrichten.

Das LG München (Az.: 7 O 22293/12) untersagte in seinem Urteil vom 29.05.2013 den urheberrechtlichen Schutz eines anderen Werkes der Malibu Media LLC. Das Urteil bietet Anhaltspunkte für die rechtliche Beurteilung der Abmahnungen der Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.

Falls auch Sie von der Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft mbH für die Malibu Media LLC wegen unerlaubter Verwertung des Films „Meet My Lover From Austria“ abgemahnt wurden, rufen Sie unser Team von Abmahnhelfer.de für ein kostenloses Erstgespräch an. Sie erreichen uns unter der Telefonnummer: 030 965 359 486 sieben Tage die Woche. Wir werden Ihnen bei diesem Erstgespräch eine kostenlose anwaltliche Ersteinschätzung geben und ein unverbindliches Angebot unterbreiten.

Wir freuen uns von Ihnen zu hören, Ihr Abmahnhelfer.de Team!

 

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