Abmahnung durch Kornmeier & Partner – „Wales“

Derzeit mahnt die Kanzlei Kornmeier & Partner im Auftrag des Akson- Studios Anschlussinhaber wegen vermeintlicher Urheberrechtsverletzungen an dem Film „Wales“.

Den Adressaten des Abmahnschreibens wird vorgeworfen den Film „Wales“ innerhalb einer Online-Tauschbörse anderen Nutzern der selbigen illegal zur Verfügung gestellt zu haben. Aufgrund des widerrechtlichen öffentlichen Zugänglichmachens fordert die Kanzlei Kornmeier & Partner im Namen ihrer Mandantschaft den Betroffenen auf eine strafbewehrte Unterlassungserklärung innerhalb einer knapp bemessenen Frist abzugeben und einen pauschalen Abgeltungsbetrag in Höhe von 700,00 Euro zu zahlen.

Regelmäßig können sich die abgemahnten Anschlussinhaber den Vorwurf des illegalen Filesharing  nicht erklären, jedoch ist bei Online-Tauschbörsen zu beachten, dass durch das Herunterladen von Dateien auf derartigen Seiten gleichzeitig bereits auf dem eigenen Rechner befindliche Inhalte automatisch anderen Nutzern zur Verfügung gestellt werden. Dieses zur Verfügung stellen ist jedoch ein urheberrechtlich geschütztes Recht des Urhebers bzw. des Rechteinhabers und stellt daher, soweit dies ohne Einwilligung erfolgte, bereits eine Urheberrechtsverletzung an dem FIlm “Wales” dar.

Hafte ich in jedem Fall für die begangene Urheberrechtsverletzung?

Grundsätzlich kann  der Anschlussinhaber als Täter oder als sogenannter Störer haften. Zwar gibt es keine pauschale Haftung des Anschlussinhabers, jedoch besteht erst einmal die Vermutung der persönlichen Veranlassung  der Urheberrechtsverletzung. Diese Vermutung der selbstverantwortlichen Begehung der Rechtsverletzung kann jedoch schon dann widerlegt werden, wenn er beweissicher darlegen kann, dass die ernsthafte Möglichkeit besteht, dass der Betroffene nicht als Täter der verübten Urheberrechtsverletzung an dem Film „Wales“ in Frage kommt, sondern eine Dritter selbstverantwortlich die Verletzung veranlasst haben kann. Zwar könnte der Abgemahnte gegebenenfalls dann noch als sogenannter Störer in Anspruch genommen werden. Jedoch ist ein Störer regelmäßig nicht schadensersatzpflichtig. Durch eine Sicherung des Internetanschlusses und ein ausgesprochenes Verbot von illegalen Filesharing gegenüber dem Partner, Untermieter oder den Kindern kann dann sogar auch die Störerhaftung ausgeschlossen werden.

Bezüglich der Störerhaftung ist das jüngste Urteil des BGH zu beachten, in dem die Störerhaftung für volljährige Familienmitglieder eingeschränkt wurde.

Wie reagiere ich am besten auf eine Abmahnung?

Wichtig ist, dass Sie die Abmahnung der Kanzlei Kornmeier & Partner wegen einer Urheberrechtsverletzung des Film „Wales“ nicht einfach ignorier. Dies könnte weiter kostspielige rechtliche Schritte gegen Sie zur Konsequenz haben. Bleiben Sie ruhige und wenden Sie sich an einen fachkundigen Rechtsanwalt bevor Sie voreilige Handlungen, wie Zahlung oder Unterzeichnung der meist beigefügten Unterlassungserklärung, vornehmen. Anderenfalls könnten Sie ihre gegebenenfalls gute Ausgangsposition unnötig verschlechtern.

Sind auch Sie Adressat einer Abmahnung der Kanzlei Kornmeier & Partner wegen einer Urheberrechtsverletzung des Films „Wales“ geworden, können Sie uns gerne in einem kostenlosen Erstgespräch unter der Telefonnummer: 030 – 200 590 77 77 Ihren Fall schildern, um eine erste anwaltliche Einschätzung zu erhalten.

Wir freuen uns von Ihnen zu hören, Ihr Team von abmahnhelfer.de!

 

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