Abmahnung durch APW Rechtsanwälte und Notar – „47 Ronin“

Dem Schreiben der APW Rechtsanwälten ist der Vorwurf des illegalen Filesharings zu entnehmen. Durch einen widerrechtlichen Upload des US-amerikanischer Samuraifilm„47 Ronin“ sei dieses unerlaubt, Nutzern eines Peer-to-Peer Netzwerkes zum Download angeboten und somit öffentlich zugänglich gemacht worden. Da diese öffentliche Zugänglichmachung ohne Einwilligung der Rechteinhaberin Universal Pictures International Germany GmbH erfolget ist, habe der Anschlussinhaber deren Rechte verletzt. Die APW Rechtsanwälte fordert aufgrund einer derart begangenen Urheberrechtsverletzung den Abgemahnten im Namen ihrer Mandantschaft dazu auf eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben sowie einen pauschalen Abgeltungsbetrag in Höhe von 530,00 Euro zu zahlen.

Wie reagiere ich am besten auf eine Abmahnung der APW Rechtsanwälte?

Wenn auch Sie eine Abmahnung der APW Rechtsanwälten wegen einer Urheberrechtsverletzung des FIlms “47 Ronin” erhalten habe sollten, sollten Sie erst einmal Ruhe bewahren. Regelmäßig ist in der Abmahnung eine Frist von der abmahnenden Kanzlei gesetzt worden. Diese sollten Sie auf jeden Fall beachten und einhalten. Die Abmahnung lediglich zu ignorieren ist regelmäßig nicht vorteilhaft. Denn andernfalls besteht die Gefahr, dass gegen Sie vor Gericht eine einstweilige Verfügung erwirkt wird, welche mit weitern Kosten verbunden ist.Suchen Sie einen fachkundigen Rechtsanwalt auf, welcher dann die Abmahnung und die darin erhalten Forderungen auf ihre Rechtmäßigkeit überprüfen kann. Regelmäßig wird angestrebtes Verteidigungsziel sein die Forderungen, der von den APW Rechtsanwälten im Namen der Universal Pictures International Germany GmbH geltend gemacht werden, zumindest anteilig zurückzuweisen.

Durch voreilige Zahlung der geforderten 530,00 Euro jedoch ist einer nachträglich Verhandlung über die Höhe des Betrages oder sogar die vollständige Zurückweisung dann regelmäßig die Basis entzogen.

Auch die meist beigefügte Unterlassungserklärung sollte ebenfalls nicht ohne vorherige rechtliche Überprüfung unterzeichnet werden. Diese ist regelmäßig zu weitgehend und daher für Sie nachteilig. Diese sollte vorab insoweit „modifiziert“ werden, so dass diese zu Ihren Gunsten ausformuliert wird und sich auf das nötigste beschränkt.

In jedem Fall lohnt sich die Überprüfung des Einzelfalles.

Das Team von Abmahnhelfer.de hat seit Jahren Erfahrungen hinsichtlich der Abwehr von Filesharing-Abmahnungen. In einem kostenlosen Erstgespräch unter der Telefonnummer: 030 – 200 590 77 77 können Sie uns Ihren Fall schildern, um eine erste anwaltliche Einschätzung zu erhalten. Danach unterbreiten wir Ihnen gerne ein unverbindliches Angebot. Gerne können Sie auch Gerne können Sie auch das auf dieser Website vorhandene Kontaktformular ausfüllen.

Wir freuen uns von Ihnen zu hören, Ihr Team von abmahnhelfer.de!

 

Was ist
zu tun?

  1. Ruhe bewahren
  2. Nicht den geforderten Betrag zahlen
  3. Kostenlose Ersteinschätzung anfordern
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