Abmahnung durch RA Daniel Sebastian i. A. v. Robert Diggs – “RZA – Ode To Django (The D Is Silent)”

Momentan werden durch den Rechtsanwalt Daniel Sebastian Abmahnungen wegen vermeintlicher Urheberrechtsverletzungen im Auftrag des Musikers Robert Diggs, bekannt unter dem Künstlernamen RZA, versendet. Den Adressaten werden Urheberrechtsverletzungen an dem Musikstück “Ode to Django (The D Is Silent)” vorgeworfen. Eine Besonderheit bei dieser Abmahnung ist die Tatsache, dass die Urheberrechtsverletzung nicht an dem Musikstück selber festgemacht wird. Über eine Tauschbörse sollen die Abgemahnten den Film “Django Unchained” öffentlich zugänglich gemacht haben und damit auch das Musikstück, welches ein Teil des Soundtracks ist.

Was wird verlangt?

Rechtsanwalt Daniel Sebastian fordert die Zahlung eines Vergleichsbetrags in Höhe von 850,- Euro sowie die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung.

Wie sollte auf so eine Abmahnung reagiert werden?

Es ist wichtig die Forderungen in einer Abmahnung genau zu überprüfen. Zunächst gilt es festzustellen ob ein Verstoß gegen das Urheberrecht überhaupt stattgefunden hat und wer dafür die Verantwortung trägt. So kann es Gründe geben die gegen eine Haftung des Abgemahnten sprechen, zum Beispiel wenn mehrere Personen den selben Internetanschluss nutzen.

Gerade in diesem Fall scheint der geforderte Geldbetrag sehr hoch zu sein. Sowohl eine Zahlung als auch die Abgabe von Erklärungen ist kritisch zu überprüfen. In den mitgeschickten Unterlassungserklärungen sind häufig Formulierungen enthalten, die den Abgemahnten unnötig schlechter stellen. In solchen Fällen ist die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung sinnvoll. Diese sollte jedoch unbedingt durch einen Anwalt verfasst werden, von Vorlagen die im Internet zu finden sind ist ausdrücklich abzuraten.

Nehmen Sie eine Abmahnung unbedingt ernst und notieren Sie die Fristen. Eine anwaltliche Beratung ist sinnvoll um zu überprüfen ob und in welchem Umfang Sie haften.

Wir würden uns freuen von Ihnen zu hören.

 

Was ist
zu tun?

  1. Ruhe bewahren
  2. Nicht den geforderten Betrag zahlen
  3. Kostenlose Ersteinschätzung anfordern
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