Abmahnung der Rechtsanwälte Rasch im Auftrag von der Universal Music GmbH – “Glücksgefühle” von Beatrice Egli

Derzeit verschicken die Rechtsanwälte Rasch für die Universal Music GmbH Abmahnungen an Anschlussinhaber wegen vermeintlicher Urheberrechtsverletzung bezüglich des Albums “Glücksgefühle” von Beatrice Egli.

Inhalt der Abmahnung durch die Rechtsanwälte Rasch

Die Rechtsanwälte Rasch werfen dem Anschlussinhaber vor, dass er das urheberrechtlich geschützte Werk “Glücksgefühle” von Beatrice Egli heruntergeladen und somit automatisch auf einer Tauschbörse anderen Nutzern unerlaubt zum Download angeboten habe. Damit wird das Werk öffentlich zugänglich gemacht. Dies stellt eine Urheberrechtsverletzung dar, es sei denn, dass der Urheber bzw. der Rechteinhaber in das zur Verfügung stellen seines Werkes eingewilligt hat.

Was fordern die Rechtsanwälte Rasch in der Abmahnung?

Die Rechtsanwälte Rasch fordern im Namen von der Universal Music GmbH in ihrem Abmahnschreiben eine strafbewehrte Unterlassungserklärung sowie einen Pauschalbetrag in Höhe von 1.200,00 €. Dieser Betrag setzt sich aus den Rechtsanwaltskosten für die Rechtsanwälte Rasch und dem Schadensersatzanspruch für die Universal Music GmbH zusammen. Zur Erfüllung wird dem Abgemahnten eine sehr knapp bemessene Frist gesetzt.

Wie reagiere ich auf die Abmahnung von den Rechtsanwälten Rasch?

Falls Sie auch eine Abmahnung der Rechtsanwälte Rasch im Namen der Universal Music GmbH wegen vermeintlicher widerrechtlicher Verbreitung des Albums “Glücksgefühle” von Beatrice Egli erhalten haben, ist Ihnen Folgendes zu raten:

1. Zahlen Sie nicht voreilig!

2. Unterschreiben Sie nichts!

3. Nehmen Sie keinen Kontakt mit der Gegenseite auf!

4. Kontaktieren Sie einen Anwalt!

Wichtig ist aber, dass Sie in jedem Fall reagieren, denn ansonsten besteht die Gefahr, dass die Gegenseite ein gerichtliches Verfahren einleitet, welches zu erhöhten Kosten führt. Empfehlenswert ist daher die Kontaktaufnahme mit einem Anwalt, da dieser die Unterlassungserkläung zu Ihren Gunsten abändern kann, sodass diese sich nur auf die notwendigen Angaben beschränkt. Des Weiteren kann der Anwalt prüfen, ob Sie überhaupt für die begangene Urheberrechtsverletzung verantwortlich sind. Es gibt nämlich durchaus Konstellationen, in denen der Anschlussinhaber nur beschränkt oder gar nicht für die Urheberrechtsverletzung haftet.

Gern helfen wir Ihnen, wenn auch Sie eine Abmahnung der Rechtsanwälte Rasch im Auftrag der Universal Music GmbH erhalten haben. Das Team von Abmahnhelfer.de hat seit Jahren Erfahrungen hinsichtlich der Abwehr von Filesharing-Abmahnungen und bietet Ihnen ein kostenloses Erstgespräch an. Rufen Sie uns an unter der Telefonnummer 0800- 866 22 66 oder füllen Sie das auf dieser Website vorhandene Kontaktformular aus.

Wir freuen uns von Ihnen zu hören, Ihr Abmahnhelfer.de Team!

 

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