Abmahnung durch Waldorf Frommer im Auftrag von Universum Film GmbH – “Riddick – Überleben ist seine Rache”

Aktuell mahnt die Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer im Namen von der Universum Film GmbH wegen mutmaßlicher, widerrechtlicher Verwertung des Films “Riddick – Überleben ist seine Rache” ab.

Worum geht es bei der Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer?

In dem Schreiben der Kanzlei Waldorf Frommer wird dem Anschlussinhaber vorgeworfen den Film “Riddick – Überleben ist seine Rache” heruntergeladen und damit automatisch anderen Internetnutzern in Online-Tauschbörsen zugänglich gemacht zu haben. Dieses zur Verfügung stellen für andere Nutzer ist jedoch ein urheberrechtlich geschütztes Recht des Rechteinhabers, hier der Universum Film GmbH, und stellt ferner eine Urheberrechtsverletzung dar, es sei denn der Rechteinhaber hat ausnahmsweise eingewilligt, was aber regelmäßig nicht der Fall sein wird.

Was wird in der Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer gefordert?

Die Kanzlei Waldorf Frommer fordert in dem Abmahnschreiben die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines Betrags i.H.v. 1028,00 €, der die Deckung der Anwaltskosten und den Schadensersatz umfasst.

Sollte ich den geforderten Betrag i.H.v. 1028,00 € zahlen?

Die Abmahnung richtet sich grundsätzlich gegen den Anschlussinhaber, da die Vermutung besteht, dass dieser die Urheberrechtsverletzung als Täter selbst begangen hat. Falls Sie jedoch in einem Mehrpersonenhaushalt leben und demzufolge der Internetanschluss von Dritten genutzt wird, ist es möglich, dass Sie diese Vermutung erfolgreich widerlegen können. Sodann können Sie lediglich als sogenannter Störer haften. Störer ist, wer durch das zur Verfügung stellen seines Internetanschlusses die Urheberrechtsverletzung mitverursacht hat, indem er seine ihm obliegenden Aufklärungs- und Kontrollpflichten verletzt hat. Selbst wenn eine Störerhaftung in Ihrem Fall in Betracht käme, ist der Vorteil der Störerhaftung, dass Sie nicht schadensersatzpflichtig sind.

Folglich sollten Sie nicht voreilig den geforderten Betrag zahlen, da gegebenenfalls die Höhe des Betrags gemindert oder sogar unter Umständen gänzlich versagt werden kann.

Es ist aber auch keine Lösung nicht auf die Abmahnung zu reagieren, da andernfalls die Gefahr besteht, dass gegen Sie vor Gericht eine einstweilige Verfügung erwirkt wird.Vielmehr sollten Sie einen fachkundigen Rechtsanwalt kontaktieren, der Ihnen bestehende Verteidigungsmöglichkeiten darlegen kann. Zudem sollten Sie keinesfalls Kontakt mit der Gegenseite aufnehmen und auch nicht die beigefügte Unterlassungserklärung unterzeichnen, da diese für Sie nachteilige Klauseln enthalten kann. Stattdessen sollten Sie die Unterlassungserklärung von Ihrem Anwalt zu Ihren Gunsten abändern (“modifizieren”) lassen.

Gern helfen wir Ihnen, falls auch Sie eine Abmahnung wegen vermeintlicher Urheberrechtsverletzung an dem Film “Riddick – Überleben ist seine Rache” von der Kanzlei Waldorf Frommer im Auftrag von der Universal Film GmbH erhalten haben und prüfen Ihren Einzelfall. Unser Team von Abmahnhelfer.de greift auf jahrelange Erfahrung bezüglich der Abwehr von Filesharing-Abmahnungen zurück. Durch Pauschaltarife können wir unsere Leistungen zu sehr fairen Preisen anbieten. Kontaktieren Sie uns für ein kostenloses Erstgespräch unter der Telefonnummer 0800- 866 22 66 oder füllen Sie das auf dieser Website vorhandene Kontaktformular aus.

Ihr Abmahnhelfer.de Team!

 

Was ist
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  1. Ruhe bewahren
  2. Nicht den geforderten Betrag zahlen
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