Abmahnung durch Waldorf Frommer für Tele münchen Fernseh GmbH + Co. Produktionsgesellschaft – “Twilight-Saga”

Das Unternehmen Tele München Fernseh GmbH + Co. Produktionsgesellschaft lässt derzeit durch die Kanzlei Waldorf Frommer Anschlussinhaber abmahnen. Diese sollen dafür verantwortlich sein, eines der Filmwerke der Twilight-Saga auf einer Tauschbörse von seinem Internetanschluss heruntergeladen und dadurch gleichzeitig öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Daher werden sie im Auftrag der Rechteinhaberin Tele München Fernseh GmbH + Co. Produktionsgesellschaft von der Kanzlei Waldorf Frommer aufgefordert eine strafbewehrte Unterlassungserklärung sowie einen Abgeltungsbetrag in Höhe von 1028,00 Euro zu zahlen.

Wie reagiere ich am besten auf eine Abmahnung?

Sollten Sie ebenfalls eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer wegen einer vermeintlichen widerrechtlichen Verbreitung der Vampirfilme Eclipse- biss zum Abendrot, New Moon- Biss zur Mittagsstunde, Twilight- Biss zum Morgengrauen, Breaking Dawn- Biss zum Ende der Nacht erhalten haben, sollten Sie erst einmal Ruhe bewahren.

Wichtig ist, dass Sie die meist knapp bemessene Frist nicht fruchtlos verstreichen lassen. Dadurch begründen Sie nur weitere rechtliche kostspielige Schritte gegen Sie. Um diese zu verhindern ist es durchaus ratsam eine Unterlassungserklärung abzugeben. Jedoch sollten Sie nicht die von der Kanzlei Waldorf Frommer beigefügte vorformulierte Unterlassungserklärung unterzeichnen. Derartig angehängte Unterlassungserklärungen sind regelmäßig zu weit gefasst und enthalten für Sie nachteilige Formulierungen. Lass Sie sich von einem spezialisierten Rechtsanwalt eine zu Ihren Gunsten ausformulierte Unterlassungserklärung anfertigen. Dadurch ist Ihnen gewährleistet, dass diese nur das notwendigste enthält und trotzdem den rechtlichen Anforderungen genügt.

Auch sollten Sie nicht der sehr hoch angesetzten Zahlungsaufforderung ohne vorherige rechtliche Beratung nachkommen.

Auch ist der geforderte Betrag unter Umständen zu hoch angesetzt.

Auf derartig hohe Forderungen hat nun auch die Bundesregierung reagiert und beschloss mit dem Beschluss vom 28.06.2013 die Deckelung der sogenannten Abmahnkosten. Das “Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken” ist nun seit dem 09.10.2013 rechtskräftig. Das Gesetz sieht vor, dass künftig nur noch Rechtsanwaltsgebühren nach einem Streitwert in Höhe von 1.000,00 € bemessen werden dürfen, wodurch die Anwaltskosten auf ca. 155,00 Euro gedeckelt werden.

Zu beachte ist jedoch, dass die Deckelung sich lediglich auf die Rechtsanwaltskosten bezieht. Der meist pauschalisierte Schadensersatzanspruch kann nur der Geschädigte selbst bestimmen daher könnte dieser trotz der Deckelung des Streitwertes die Schadensersatzforderungen erhöhen.

Der Schadensersatzforderung hat jedoch nur derjenige nachzukommen, welcher die Rechtsverletzung selbstverantwortlich, dass heißt als “Täter”, begangen hat. Diese wird in der Regel von der abmahnenden Partei zwar Vermutet, diese Vermutung kann jedoch widerlegt werden, wenn mehrere Personen eines Haushalts den Internetanschluss nutzen und diese gleichermaßen dafür verantwortlich sein könnten.

Grundsätzlich käme dann nur noch eine sogenannte “Störer-Haftung” in Frage, diese Haftung greift jedoch lediglich dann, wenn der Anschlussinhaber die ihm obliegenden Aufklärungs- und Kontrollpflichten verletzt hat. Auch ist ein Störer gerade nicht schadensersatzpflichtig.

In jedem Fall lohnt sich daher eine rechtliche Überprüfung Ihres Einzelfalles und zwar bevor eine möglicherweise überhastet Reaktion ihrerseits auf die Abmahnung erfolgt ist.

Sollten Sie ebenfalls eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer in Namen der Tele München Fernseh GmbH + Co Produktionsgesellschaft wegen einer vermeintlicher Urheberrechtsverletzung an einem der  Filmwerke “Eclipse- biss zum Abendrot, New Moon- Biss zur Mittagsstunde, Twilight- Biss zum Morgengrauen, Breaking Dawn- Biss zum Ende der Nacht” können Sie uns gerne in einem kostenlosen Erstgespräch unter der Telefonnummer 030 – 200 590 77 77 Ihren Fall schildern, um eine erste anwaltliche Einschätzung zu erhalten.  Auch können Sie uns über das auf unserer Website vorhandene Kontaktformular kontaktieren

Wir freuen uns von Ihnen zu hören, ihr Abmahnhelfer.de Team!

 

Was ist
zu tun?

  1. Ruhe bewahren
  2. Nicht den geforderten Betrag zahlen
  3. Kostenlose Ersteinschätzung anfordern
Telefon Icon

Wählen Sie: 030 / 200 590 77 77

Rückruf erwünscht?

Gern rufen wir Sie zurück

*“ zeigt erforderliche Felder an

Akzeptierte Dateitypen: png, jpg, bmp, gif, pdf, Max. Dateigröße: 10 MB.