Abmahnung durch Rasch Rechtsanwälte i. A. d. Universal Music GmbH – “Channel Orange – Frank Ocean”

Die Kanzlei Rasch Rechtsanwälte versendet derzeit Abmahnungen wegen vermeintlicher Urheberrechtsverletzungen im Auftrag der Universal Music GmbH. Den Adressaten wird vorgeworfen das Musikalbum “Channel Orange” von Frank Ocean  in einer Internet-Tauschbörse Dritten ohne Einwilligung der Rechteinhaberin zum Download zur Verfügung gestellt haben.

Was wird verlangt?

Die Kanzlei Rasch Rechtsanwälte fordert die Zahlung eines pauschalen Geldbetrags von 1.200,- Euro, der die Rechtsanwaltskosten sowie einen Schadensersatz umfasst. Außerdem wird die Abgabe einer beigefügten Unterlassungserklärung verlangt. Sofern man diesen Forderungen nicht innerhalb einer bestimmten Frist nachkommt werden weitere rechtliche Schritte angekündigt.

Wie sollte auf so eine Abmahnung reagiert werden?

Den Forderungen die in einer Abmahnung gestellt werden sollte man nicht ohne eine genau Überprüfung nachkommen. Zum einen kann die Höhe des geforderten Geldbetrags zu hoch sein, erst kürzlich hat das AG Hamburg in einem Fall den angesetzten Streitwert deutlich herabgesetzt. Außerdem ist es ratsam, eine modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben, die auf die nötigsten Angaben beschränkt ist. Durch die Abgabe einer beigefügten Unterlassungserklärungen werden Sie häufig weiter verpflichtet als es notwendig ist.

Eine anwaltliche Beratung ist sehr zu empfehlen, auf jeden Fall sollten Sie die gesetzten Fristen beachten.

Wir würden uns freuen von Ihnen zu hören.

 

Was ist
zu tun?

  1. Ruhe bewahren
  2. Nicht den geforderten Betrag zahlen
  3. Kostenlose Ersteinschätzung anfordern
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