Abmahnung durch Waldorf Frommer für Warner Bros. – „Kokowääh”, „Schutzengel” und „Zweiohrküken”

Vorsicht Fans des Schauspielers Til Schweiger!

Die Kanzlei Waldorf Frommer mahnt zurzeit Urheberrechtsverletzungen im Zusammenhang mit gleich drei Werken ab, in denen der Schauspieler mitwirkt. Betroffen sind die Filme „Kokowääh”, „Schutzengel” und „Zweiohrküken”.  Die Rechtsanwälte von Waldorf Frommer vertreten die Warner Bros. Entertainment GmbH als Rechteinhaberin. Sie werfen den Abgemahnten vor, einen oder mehrere Filme in einer Internet-Tauschbörse illegal verbreitet zu haben.

Die Adressaten werden zum einen zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, zum anderen zur Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrags in Höhe von 1.028,00€ aufgefordert. Dieser setzt sich aus einem Schadensersatzanspruch über 450,00€ sowie Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von 578,00€ zusammen.

Warum habe ich eine Abmahnung erhalten?

Die Abmahnung ist eine Reaktion auf eine begangene Rechtsverletzung. Sie beinhaltet zum einen die Aufforderung künftig nicht mehr die Rechte des betroffenen Urhebers bzw. Rechteinhabers zu beeinträchtigen und bietet zum anderen die Möglichkeit die Angelegenheit außergerichtlich beizulegen. In der Regel wird folgendes gefordert:

 

  • Dauerhafte Löschung der abgemahnten Datei
  • Abgabe der beigefügten Unterlassungserklärung innerhalb der gesetzten Frist
  • Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrags, der sich aus Rechtsanwaltsgebühren und Schadensersatz zusammensetzt

Wie reagiere ich am besten auf eine Abmahnung?

Wichtig ist, dass Sie in jedem Fall auf die erhaltene Abmahnung reagieren. Denn andernfalls besteht die Gefahr, dass gegen Sie vor Gericht eine einstweilige Verfügung erwirkt wird. Es ist zu empfehlen die Abmahnung vor Kontaktaufnahme mit der Gegenseite oder einer Zahlung von einem im Urheber- und Internetrecht spezialisierten Rechtsanwalt überprüfen lassen. Dieser kann Ihnen Auskunft über bestehende Verteidigungsmöglichkeiten geben. Zudem sollte keinesfalls die beigefügte Unterlassungserklärung unterzeichnet werden, da diese zu weitgehend ist. Stattdessen sollten Sie eine sogenannte „modifizierte Unterlassungserklärung“ abgeben, die sich auf die notwendigen Angaben beschränkt.

Ein im Urheber- und Internetrecht spezialisierter Rechtsanwalt kann Ihnen bei der Formulierung einer für Sie möglichst vorteilhaften Erklärung behilflich sein. Beispielsweise kann so ein Schuldanerkenntnis vermieden oder die zeitliche Geltung der Abmahnung beschränkt werden. Auch lohnt es sich eine der Höhe nach noch nicht festgelegte, aber angemessene Vertragsstrafe zu vereinbaren, die gegebenenfalls gerichtlich überprüft werden kann. Wir raten davon ab eines der Muster einer „modifizierten Unterlassungserklärung“ aus dem Internet zu verwenden, da diese sehr häufig nicht den gesetzlichen Anforderungen genügen. Nur durch eine einzelfallgerechte Erklärung kann Ihren Interessen Rechnung getragen und kann eine gerichtliche Auseinandersetzung vermieden werden.

Rufen Sie uns an!

Das Team von Abmahnhelfer.de hat seit Jahren Erfahrungen hinsichtlich der Abwehr von Filesharing-Abmahnungen. Durch Pauschaltarife sind wir in der Lage unsere Leistungen bundesweit zu sehr fairen Preisen anzubieten. In einem kostenlosen Erstgespräch können Sie uns Ihren Fall schildern, um eine erste anwaltliche Einschätzung zu erhalten. Danach unterbreiten wir Ihnen gerne ein unverbindliches Angebot. Wir sind 7 Tage die Woche unter der Rufnummer 0800 866 22 66 für Sie erreichbar!

 

 

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