Abmahnung durch Rasch wegen „Herzwerk“ von Andreas Gabalier

Die Universal Music GmbH beauftragte die Rechtsanwälte Rasch mit der Verfolgung von Rechtsverletzungen an dem Musikalbum „Herzwerk“ des Künstlers Andreas Gabalier.

Warum habe ich eine Abmahnung der Rechtsanwälte Rasch erhalten? Was ist eine Abmahnung?

Die Abmahnung ist die Aufforderung, ein bestimmtes Verhalten, im Fall des Filesharings die in Frage stehende Urheberrechtsverletzung an dem Album „Herzwerk“ von Andreas Gabalier, zukünftig zu unterlassen. Sie stellt gleichzeitig ein außergerichtliches Vergleichsangebot dar, mit dessen Hilfe ein Prozess und die dadurch entstehenden Kosten vermieden werden sollen. Zentrale Forderung der Abmahnung der Rechtsanwälte Rasch wegen einer Urheberrechtsverletzung an dem Musikalbum „Herzwerk“ von Andreas Gabalier ist die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Damit verpflichtet sich der Adressat, das Musikalbum „Herzwerk“ von Andreas Gabalier in Zukunft nicht mehr im Internet zu verbreiten, im Falle einer Zuwiderhandlung wird die Zahlung einer empfindlichen Vertragsstrafe in Aussicht gestellt. Des Weiteren wird regelmäßig die Zahlung von Schadensersatz und Rechtsanwaltsgebühren geltend gemacht. Auch wird die Begleichung eines pauschalen Vergleichsbetrags in Höhe von 900,00 Euro angeboten, mit dem sämtliche Forderungen dann abgegolten sind.

Welche Verteidigungsmöglichkeiten gegen die Abmahnung der Rechtsanwälte Rasch gibt es?

Vorerst sollte die Abmahnung von den Rechtsanwälte Rasch wegen einer Urheberrechtsverletzung an dem Musikalbum „Herzwerk“ von Andreas Gabalier unbedingt ernstgenommen werden. Anderenfalls könnte gegen den Abgemahnten eine einstweilige Verfügung erwirkt werden, die mit weiteren erheblichen Kosten verbunden ist.

Meist sind die Adressaten der Abmahnung ausgesprochen durch die Rechtsanwälte Rasch vorerst so erschrocken, dass sie den Forderungen unüberlegt nachkommen. Davon ist jedoch zwingend abzuraten. Empfehlenswert ist es vorab einen fachkundigen Rechtsanwalt aufzusuchen, der dann die Abmahnung und deren Forderungen auf ihre Rechtmäßigkeit überprüfen kann.

Verteidigungsmöglichkeiten können insbesondere dann bestehen, wenn nicht der Anschlussinhaber selbst, sondern ein Familienmitglied die Urheberrechtsverletzung an dem Musikalbum „Herzwerk“ von Andreas Gabalier ist veranlasst hat oder aber beweissicher dargelegt werden kann, dass der Anschluss ausreichend verschlüsselt wurde und alle Nutzungsberechtigten abwesend waren. Denn dann ist eine Täterhaftung ausgeschlossen. Dies hatt die vorteilhafte Folge, dass der Anschlussinhaber „nur noch“ als sogenannter Störer in die Haftung genommen werden kann. Ein Störer ist jedoch gerade nicht schadensersatzpflichtig. Somit kann die durch die Rechtsanwälte Rasch festgelegte Zahlungsaufforderung gegebenenfalls zumindest anteilige zurückgewiesen werden. Lediglich die Erstattung der angefallenen Rechtsverfolgungskosten kann dann gegen den Anschlussinhaber weiter verfolgt werden.

Um sich derartige gegebenenfalls bestehende Verteidigungsmöglichkeiten nicht unnötig zu Nichte zu machen, sollten Sie daher bei dem Erhalt einer Abmahnung wegen einer Urheberrechtsverletzung an dem Musikalbum „Herzwerk“ von Andreas Gabalier Ruhe bewahren und einen fachkundigen Rechtsanwalt aufsuchen. Dieser kann vorab die Rechtmäßigkeit der gestellten Forderungen rechtlich überprüfen.

Regelmäßig lohnt sich die Überprüfung des Einzelfalles.

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Wir freuen uns von Ihnen zu hören, Ihr Team von abmahnhelfer.de!

 

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