Abmahnung durch WeSaveYourCopyrights – „Scheiss Drauf“ von Peter Wackel

Im Auftrag der Xtreme Sound GmbH mahnt die Kanzlei WeSaveYourCopyrights Anschlussinhaber wegen vermeintlichen Urheberrechtsverletzungen ab. Der Betroffene wird von der Kanzlei WeSaveYourCopyrights aufgefordert eine strafbewhrte Unterlassungserklärung abzugeben sowie einen Schadensersatz zu zahlen und die angefallenen Rechtsverfolgungskosten zu erstatten.

Den abgemahnten Anschlussinhabern wird weiterhin angeboten gegen die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages in Höhe von 450,00 Euro die Angelegenheit als erledigt anzusehen.

Warum habe ich eine Abmahnung der Kanzlei WeSaveYourCopyrights erhalten?

In dem Schreiben der Kanzlei WeSaveYourCopyrights wird den Abgemahnten vorgeworfen die Tonaufnahme „Scheiss Drauf“ von dem Interpreten Peter Wackel über eine Internettauschbörse anderen Nutzer selbiger zum Download angeboten und somit öffentlich zugänglich gemacht zu haben.

Auch wenn sich einige Abgemahnte gerade den Vorwurf eines widerrechtlichen Uploads der Titels „Scheiss Drauf“ von Peter Wackel nicht erklären können muss bei Filesharing-Netzwerken beachtet werden, dass durch einen Download gleichzeitig bereits auf dem eigenen Rechner befindliche Inhalte automatisch anderen Nutzern zum Download angeboten werden. Dieses Anbieten passiert regelmäßig ohne weiteres zutun.

Ein derartiges öffentliches Zugänglichmachen (anbieten) ist jedoch ein urheberrechtlich geschütztes Recht der Xtreme Sound GmbH und stellt daher, soweit dies ohne Einwilligung erfolgte, bereits eine Urheberrechtsverletzung an der Tonaufnahme „Scheiss Drauf“ von Peter Wackel dar.

Sollte ich den geforderten Betrag zahlen?

Die Kanzlei WeSaveYourCopyrights im Auftrag der Xtreme Sound GmbH bietet an die Streitigkeit gegen Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrags in Höhe von 450,00 Euro, der sich aus Rechtsanwaltsgebühren und Schadensersatz zusammensetzt, zu erledigen. Es ist jedoch fraglich, ob die geltend gemachten Ansprüche überhaupt bzw. in der genannten Höhe bestehen. Ein im Urheberrecht- und Internetrecht spezialisierter Rechtsanwalt kann für Sie die Rechtmäßigkeit der Ansprüche prüfen und Sie auf gegebenenfalls bestehende Verteidigungsmöglichkeiten hinweisen. Häufig lohnt es sich auch der gegnerischen Seite ein neues Vergleichsangebot zu unterbreiten.

Sollte ich eine mo Unterlassungserklärung abgegeben?

Regelmäßig ist es von Vorteil eine Unterlassungserklärung abzugeben, da so die Gefahr vor einem kostspieligen einstweiligen Verfügungsverfahrens entgegengewirkt wird. Jedoch sollte keinesfalls die meist beigefügte vorformulierte Unterlassungserklärung unterzeichnet werden. Diese ist regelmäßig zu weitgehend und enthält somit für den Abgemahnten nachteilige Klauseln. Ratsam ist es auch diese einem fachkundigen Rechtsanwalt zur Überprüfung vorzulegen. Diese kann den Erklärungsvorschlag zu Gunsten der Abgemahnten modifizieren.

Zu beachten ist weiterhin, dass der Vorwurf der Abmahnung der Xtreme Sound GmbH ausgesprochen durch die Kanzlei WeSaveYourCopyrights wegen einer Urheberrechtsverletzung der Tonaufnahme „Scheiss Drauf“ von Peter Wackel sich auf ein Container („Dateiarchiv) bezieht. Das heißt, dass im Rahmen des Uploads der „Germany Top 100 Single Charts vom 17.03.2014 auch die Tonaufnahme „Scheiss Drauf“ von Peter Wackel aus diesem Dateiarchiv mutmaßlich öffentlich zugänglich gemacht wurde und somit die Rechte der Xtreme Sound GmbH verletzt wurden.

Hier besteht die Gefahr, dass die abmahnende Kanzlei wegen mehrerer Werke nacheinander gegen Sie vorgeht oder Sie auch Abmahnungen von anderen Kanzleien erhalten werden. Derartige Folgeabmahnungen können Sie mithilfe einer vorbeugenden Unterlassungserklärung vermeiden, die sich dann auf sämtliche Werke des von der Kanzlei vertretenen Rechteinhabers bezieht.

Handeln Sie daher nicht unüberlegt und voreilig. Das kann für Sie zum Nachteil sein. Lassen Sie sich vorerst rechtlich Beraten, um so eine bestmögliche Reaktion auf die Abmahnung wegen einer Urheberrechtsverletzung an der Tonaufnahme „Scheiss Drauf“ von Peter Wackel zu gewährleisten.

Wurden auch Sie Adressat einer Abmahnung der Kanzlei WeSveYourCopyrights im Auftrag der Xtreme Sound GmbH wegen einer Urheberrechtsverletzung der Tonaufnahme „Scheiss Drauf“ von Peter Wackel können Sie uns gerne in einem Ernstgespräch Ihren Fall schildern, um so eine anwaltliche Ersteinschätzung zu erhalten. Wir sind 7-Tage die Woche für Sie erreichbar unter derTelefonnummer: 030 – 200 590 77 77auch können Sie das auf dieser Website vorhandene Kontaktformular ausfüllen.

Wir freuen uns von Ihnen zu hören, Ihr Team von abmahnhelfer.de!

 

Was ist
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  1. Ruhe bewahren
  2. Nicht den geforderten Betrag zahlen
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