Abmahnung durch Waldorf Frommer i.A.d. Warner Bros. Entertainment GmbH – „Arrow“

Derzeit versenden die Rechtsanwälte der Münchner Kanzlei Waldorf Frommer Abmahnungen an Anschlussinhaber im Namen der Warner Bros. Entertainment GmbH. Inhalt dieser Abmahnschreiben ist der Vorwurf, der Betroffene habe die US-amerikanische Fernsehserie „Arrow“ innerhalb einer Online-Tauschbörse anderen Nutzern zur Verfügung gestellt und so widerrechtlich öffentlich zugänglich gemacht.

Aufgrund dieser Urheberrechtsverletzung möchte die Kanzlei Waldorf Frommer, dass der Abgemahnte eine strafbewehrte Unterlassungserklärung innerhalb einer knapp bemessenen Frist abgibt und einen pauschalen Abgeltungsbetrag in Höhe von 500,00 Euro zahlt.

Wie verhalte ich mich am besten, wenn ich eine Abmahnung erhalten habe?

Falls auch Sie eine Abmahnung in Ihrem Briefkasten vorgefunden haben, gilt es Ruhe zu bewahren. Voreilige Zahlungen führen dazu, dass ein Verhandeln über die Höhe des geforderten Betrags ausgeschlossen ist. Sie sollten daher nicht in Panik verfallen, sondern vielmehr innerhalb der Ihnen gesetzten Frist einen fachkundigen Rechtsanwalt aufsuchen. Dieser kann für Sie die Rechtmäßigkeit der geltend gemachten Ansprüche prüfen. Des Weiteren sollten Sie die beigefügte Unterlassungserklärung juristisch überprüfen lassen. Diese ist meist zu weitgehend und kann Formulierungen enthalten, die Sie unangemessen beeinträchtigen. Daher sollte die Unterlassungserklärung zu Ihren Gunsten abgeändert werden.

Hafte ich in jedem Fall für die begangene Urheberrechtsverletzung?

Die Haftungsfrage kann nicht pauschal beantwortet werden. Grundsätzlich wird aber zwischen der Täter- und der Störerhaftung unterschieden. Während der Täter vollumfänglich haftet, muss der Störer keinen Schadensersatz leisten. Täter ist derjenige, der die Urheberrechtsverletzung selbst verursacht. Als Störer wird hingegen derjenige bezeichnet, der durch das zur-Verfügung-Stellen seines Internetanschlusses die Urheberrechtsverletzung mitverursacht. In einigen Fällen kommt jedoch auch eine komplette Haftungsbefreiung in Betracht. Seit dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 8. Januar 2014 haftet der Anschlussinhaber nicht mehr als Störer, sofern ein volljähriges Familienmitglied die Urheberrechtsverletzung selbstverantwortlich begangen hat (BGH, Urt. v. 08.01.2013, I ZR 169/12 „BearShare“).

Wenn auch Sie von der Kanzlei Waldorf Frommer für die Warner Bros. Entertainment GmbH wegen unerlaubter Verwertung der Fernsehserie „Arrow“ abgemahnt wurden, sollten Sie unser kostenloses Erstgespräch in Anspruch nehmen. Rufen Sie uns dafür unter der Telefonnummer: 030 965 359 486 an oder füllen Sie das auf unserer Website vorhandene Kontaktformular aus. Unser Team von Abmahnhelfer.de greift auf jahrelange Erfahrungen hinsichtlich der erfolgreichen Abwehr von Filesharing-Abmahnungen zurück. Dazu sind wir in der Lage durch Pauschaltarife unsere Leistungen zu sehr fairen Preisen anzubieten.

Wir freuen uns von Ihnen zu hören, Ihr Abmahnhelfer.de Team!

 

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