Abmahnung durch Rechtsanwalt Daniel Sebastian iAv. Robert Diggs – „Dark Fantasy“ (Hangover 3)

Robert Diggs mahnt durch den Rechtsanwalt Daniel Sebastian Anschlussinhaber wegen vermeintlicher Urheberrechtsverletzungen des Musiktitels „Dark Fantasy” von Kanye West ab. In der Abmahnung wird der Betroffene von dem Rechtsanwalt Daniel Sebastian aufgefordert wie bei derartigen Filesharing-Abmahnungen üblich, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben sowie einen Abgeltungsbetrag zu zahlen, durch die dann die Forderungen der abgemahnten Partei als abgegolten angesehen werden würden.

Worauf ist bei der Abmahnung des Rechtsanwalts Daniel Sebastian zu achten?

Wenn auch Sie eine Abmahnung des Rechtsanwalts Daniel Sebastian wegen einer Urheberrechtsverletzung an dem Musiktitel „Dark Fantasy“ von Kanye West erhalten haben, sollten Sie Ruhe bewahren und einen fachkundigen Rechtsanwalt vor übereilten Zahlungen oder einer Unterzeichnung der meist beigefügten Unterlassungserklärung aufsuchen.

Die Besonderheit liegt bei dieser Abmahnung des Rechtsanwalts Daniel Sebastian darin, dass die Urheberrechtsverletzung nicht an dem Musikstück selbst festgemacht wird, sondern die Abgemahnten innerhalb einer Online-Tauschbörse den Film „Hangover 3″ zum Download angeboten haben sollen und somit auch das Musikstück, welches Teil des Soundtracks ist. Daher besteht die Gefahr vor einer Folgeabmahnung bezüglich des Films „Hangover 3“. Unter Umständen könnte es hier daher ratsam sein eine vorbeugende Unterlassungserklärung abzugeben, mithilfe dieser kann eine Folgeabmahnung dann vermieden werden, da diese sich dann auf sämtliche Werke des von der Kanzlei vertretenen Rechteinhabers bezieht. Lassen Sie sich auch hierbei von einem fachkundigen Rechtsanwalt helfen, denn nur durch eine einzelfallgerechte Erklärung kann Ihren Interessen Rechnung getragen und kann eine gerichtliche Auseinandersetzung vermieden werden.

Regelmäßig lohnt sich daher die rechtliche Überprüfung Ihres Einzelfalles.

Das Team von Abmahnhelfer.de hat seit Jahren Erfahrungen hinsichtlich der Abwehr von Filesharing-Abmahnungen. In einem kostenlosen Erstgespräch unter der Telefonnummer: 030 – 200 590 77 77 können Sie uns Ihren Fall schildern, um eine erste anwaltliche Einschätzung zu erhalten. Danach unterbreiten wir Ihnen gerne ein unverbindliches Angebot. Gerne können Sie auch das auf dieser Website vorhandene Kontaktformular ausfüllen.

Wir freuen uns von Ihnen zu hören, Ihr Abmahnhelfer.de Team!

 

Was ist
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