Abmahnung durch Fareds für MIG Film GmbH – „Downstream“

Die Rechtsanwälte Fareds mahnen derzeit im Auftrag der MIG Film GmbH Urheberrechtsverletzungen an dem Science-Fiction Film „Downstream“ Anschlussinhaber ab.

Warum habe ich eine Abmahnung erhalten? Was ist eine Abmahnung?

Zu beachten bei den Filesharing-Abmahnungen ist, dass nicht etwa das Herunterladen der geschützten Werke das gerügte Verhalten darstellt, die Verletzungshandlung ist hierbei das Anbieten zum Download in einem Peer-to-Peer Netzwerkes (Filesharing). In der Regel ist bei Filesharing Netzwerke wie zum Beispiel eMule, bitTorrent und BearShare besondere Vorsicht geboten, da durch das Herunterladen von Dateien auf derartigen Seiten gleichzeitig bereits auf dem eigenen Rechner befindliche Inhalte automatisch anderen Nutzern zum Download angeboten werden. Dieses zur Verfügung stellen (anbieten) ist jedoch ein urheberrechtlich geschütztes Recht des Urhebers bzw. des Rechteinhabers und stellt daher, soweit dies ohne Einwilligung erfolgte, bereits eine Urheberrechtsverletzung dar.

Die Abmahnung ist eine Reaktion auf eine derart begangene Rechtsverletzung und bietet die Möglichkeit die Angelegenheit außergerichtlich beizulegen

Was wird von den Rechtsanwälten Fareds gefordert? Sollte ich den Aufforderungen nachkommen?

Wie üblich fordern die Rechtsanwälte Fareds die betroffenen Anschlussinhaber auf einen Schadensersatzbetrag in Höhe von 1.144,00 Euro zu zahlen. Ob die Zahlungsaufforderung in der geforderten Höhe berechtigt ist, kann nicht pauschal beantwortet werden, sondern ist viel mehr abhängig von Ihrem Einzelfall. Ratsam ist es daher einen im Urheber- und Internetrecht spezialisierter Rechtsanwalt aufzusuchen welcher dann die geltend gemachten Forderungen der Rechtsanwälte Fareds im Namen der MIG Film GmbH auf ihre Rechtmäßigkeit überprüfen kann.

Das Verteidigungsziel wird hierbei regelmäßig die zumindest anteilige Zurückweisung des geforderten Geldbetrages sein. Kann der Anschlussinhaber beispielsweise beweissicher eine ernsthafte Möglichkeit darlegen kann, das nicht er selbst sondern ein Dritter eigenverantwortlich die Urheberrechtsverletzung veranlasst hat, so ist nur noch eine Störerhaftung in Betracht zu ziehen. Ein Störer ist jedoch regelmäßig nicht schadensersatzpflichtig. Daher ist es nicht empfehlenswert der Zahlungsaufforderung unüberlegt nachzukommen, da eine nachträgliche Verhandlung über die Höhe des Betrages regelmäßig nicht mehr möglich ist.

Anders als bei derartigen Filsharing-Abmahnungen üblich machen die Rechtsanwälte Fareds keinen Unterlassungsanspruch geltend und fordern daher keine Abgabe einer Unterlassungserklärung. Dies liegt jedoch allein daran, dass der von einem Ermittlungsunternehmen festgehaltene Tatzeitpunkt aus dem Jahr 2010 stammt. Da Unterlassungsansprüche jedoch nach drei Jahren verjähren.

Schadensersatzansprüche hingegen können jedoch 10 Jahre eingeklagt werden.

Sollten auch Sie eine Abmahnung der Rechtsanwälte Fareds im Auftrag der MIG Film GmbH aufgrund einer Urheberechtsverletzung des Dramas „Downstream“ erhalten haben, können Sie uns in einem kostenlosen Erstgespräch unter der Telefonnummer: 030 – 200 590 77 77 Ihren Fall schildern, um eine anwaltliche Ersteinschätzung zu erhalten. Danach unterbreiten wir Ihnen gerne ein unverbindliches Angebot. Gerne können Sie auch das auf dieser Website vorhandene Kontaktformular ausfüllen.

Wir freuen uns von Ihnen zu hören, Ihr Abmahnhelfer.de Team!

 

Was ist
zu tun?

  1. Ruhe bewahren
  2. Nicht den geforderten Betrag zahlen
  3. Kostenlose Ersteinschätzung anfordern
Telefon Icon

Wählen Sie: 030 / 200 590 77 77

Rückruf erwünscht?

Gern rufen wir Sie zurück

*“ zeigt erforderliche Felder an

Akzeptierte Dateitypen: png, jpg, bmp, gif, pdf, Max. Dateigröße: 10 MB.