Zwei Abmahnungen wegen ein und demselben Tausch – „Keep Calm“ von Prince Kay One

Momentan werden Anschlussinhaber wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen an dem Musikstück „Keep Calm“ von Prince Kay One gleich zwei Mal abgemahnt.

Zum einen verschickt die Kanzlei Kornmeier & Partner im Namen von der GSDR GmbH Abmahnungen an Anschlussinhaber wegen unerlaubter Verwertung des Musikstücks „Keep Calm“ von Prince Kay One. Kornmeier & Partner behauptet, dass die GSDR GmbH die exklusiven Rechte an dem Musikstück habe und deshalb abmahnen könne.

Zum anderen mahnt die CGM Rechtsanwaltsgesellschaft mbH für Marcel Uhde die Anschlussinhaber wegen Urheberrechtsverletzung an dem besagten Song des Künstlers Prince Kay One ab. In diesem Abmahnschreiben wird jedoch nicht deutlich dargelegt, welche Rechte Marcel Uhde an dem Musikstück hat.

Insbesondere ist bei diesem Fall zu beachten, dass es sich um dieselbe Urheberrechtsverletzung handelt. In den jeweiligen Briefen wird die gleiche IP-Adresse und die gleiche Uhrzeit genannt. Es wird also für ein und denselben Tausch zwei Mal abgemahnt.

Es ist aber zu bedenken, dass es durchaus sein kann, dass sowohl die GSDR GmbH als auch Marcel Uhde Rechte an dem Musikstück „Keep Calm“ des Künstlers Prince Kay One haben.

Wie reagiere ich auf die erhaltenen Abmahnungen?

Falls auch Ihnen gleich zwei Abmahnungen für dieselbe Urheberrechtsverletzung zugekommen sind, sollten Sie zuerst einen im Urheberrecht spezialisierten Rechtsanwalt aufsuchen. Es ist dringend davon abzuraten mit den gegnerischen Seiten Kontakt aufzunehmen oder Forderungen zu begleichen. Mit diesem vorschnellen Verhalten, können Sie sich die Verhandlungsbasis vernichten und Ihre gegebenenfalls gute Ausgangsposition unnötig verschlechtern.

Sie sollten auch bedenken, dass es durchaus möglich ist, dass Sie, falls Sie bisher nur eine Abmahnung wegen der illegalen Verwertung des Musikstücks von Prince Kay One erhalten haben, noch eine weitere zugeschickt bekommen. Um eine weitere Abmahnung zu vermeiden, sollten Sie eine sogenannte vorbeugende Unterlassungserklärung abgeben. Diese verhindert, dass keine weiteren Abmahnkosten mehr geltend gemacht werden können; eventuelle Schadensersatzansprüche bleiben jedoch bestehen. Gerne beraten wir Sie darüber, ob eine vorbeugende Unterlassungserklärung in Ihrem persönlichen Fall sinnvoll ist.

Falls auch Sie wegen des Musikstücks „Keep Calm“ von Prince Kay One abgemahnt wurden, melden Sie sich bei unserem Abmahnhelfer.de Team unter der Telefonnummer: 030 – 200 590 77 77. Wir sind sieben Tage die Woche für Sie da und bieten Ihnen ein kostenloses Erstgespräch an inklusive einer ersten anwaltlichen Einschätzung Ihres Einzelfalles.

Wir freuen uns von Ihnen zu hören, Ihr Abmahnhelfer.de Team!

 

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