Abmahnung durch C-Law GbR für „Evil Hatebreed- Kill Katie Malone“

Die Savoy Film GmbH mahnt durch die C-Law GbR Anschlussinhaber wegen vermeintlicher Urheberrechtsverletzungen an dem Horror-Film „Evil Hatebreed- Kill Katie Malone“ ab. In der Abmahnung wird der Betroffene von der C-Law GbR aufgefordert wie bei derartigen Filesharing-Abmahnungen üblich, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben sowie einen Abgeltungsbetrag in Höhe von 850,00 Euro zu zahlen, durch die dann die Forderungen der abgemahnten Partei als abgegolten angesehen werden würden.

Warum habe ich eine Abmahnung erhalten? Was ist eine Abmahnung?

Den betroffenen Anschlussinhabern wird vorgeworfen den Horror-Film „Evil Hatebreed- Kill Katie Malone“unerlaubt Nutzern eines Peer-to-Peer Netzwerkes zum Download angeboten und somit öffentlich zugänglich gemacht worden.

Das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung ist dem Urheber beziehungsweise dem Rechteinhaber gem. §19a UrhG vorenthalten, sodass regelmäßig eine Urheberrechtverletzung zu bejahen ist, sofern andere Personen ohne Einwilligung des Urhebers beziehungsweise Rechteinhabers ein Werk öffentlich zugänglich machen.

Der Rechteinhaber beauftragt regelmäßig eine Rechtsanwaltskanzlei damit, aufgrund einer begangenen Urheberrechtsverletzung tätig zu werden. Die Abmahnung ist dabei die Aufforderung, ein bestimmtes Verhalten, im Fall des Filesharings die in Frage stehende Urheberrechtsverletzung, zukünftig zu unterlassen. Sie stellt gleichzeitig ein außergerichtliches Vergleichsangebot dar, mit dessen Hilfe ein Prozess und die dadurch entstehenden Kosten vermieden werden sollen.

Wie verhalte ich mich bei dem Erhalt einer Abmahnung?

Folgende Handlungsempfehlungen sollten bei dem Erhalt einer eine Abmahnung der C-Law GbR beachtet werden:

1.    Nicht voreilig zahlen!

2.    Nichts unterschreiben!

3.    Keinen Kontakt mit der Gegenseite aufnehmen!

4.    Anwalt fragen!

Wichtig ist, dass Sie in jedem Fall auf die erhaltene Abmahnung reagieren. Denn andernfalls besteht die Gefahr, dass gegen Sie vor Gericht eine einstweilige Verfügung erwirkt wird. Es ist zu empfehlen die Abmahnung vor Kontaktaufnahme mit der Gegenseite oder einer Zahlung von einem im Urheber- und Internetrecht spezialisierten Rechtsanwalt überprüfen lassen. Dieser kann Ihnen Auskunft über bestehende Verteidigungsmöglichkeiten geben. Zudem sollte keinesfalls die beigefügte Unterlassungserklärung unterzeichnet werden, da diese zu weitgehend ist. Stattdessen sollten Sie eine sogenannte „modifizierte Unterlassungserklärung“ abgeben, die sich auf die notwendigen Angaben beschränkt.

Auch der Zahlungsaufforderung sollte keinesfalls voreilig nachgekommen werden. Regelmäßig wird der von Ihnen aufgesuchte Rechtsanwalt das Verteidigungsziel verfolgen die Forderung zumindest in Anteilen  zurückzuweisen. Durch eine voreilige Zahlung ist regelmäßig jedoch gerade dieses nicht mehr erreichbar.

Sollten Sie gleichermaßen eine Abmahnung der C-Law GbR wegen einer Urheberrechtsverletzung des Films „Evil Hatebreed- Kill Katie Malone“ erhalten haben, so bieten wir Ihnen an uns unter der Telefonnummer: 030 – 200 590 77 77 in einem kostenlosen Erstgespräch Ihren Fall zu schildern, um so eine anwaltliche Ersteinschätzung zu erhalten. Gerne können Sie auch das auf dieser Website vorhandene Kontaktformular ausfüllen.

Wir freuen uns von Ihnen zu hören, Ihr Abmahnhelfer.de Team!

 

Was ist
zu tun?

  1. Ruhe bewahren
  2. Nicht den geforderten Betrag zahlen
  3. Kostenlose Ersteinschätzung anfordern
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