Abmahnung durch Sasse & Partner i.A.d. Splendid Film GmbH – „The Legend of Hercules“

Die Kanzlei Sasse & Partner verschickt Abmahnungen im Namen der Splendid Film GmbH an Anschlussinhaber wegen vermeintlicher Urheberrechtsverletzungen an dem Film „The Legend of Hercules“.

Dem Adressaten des Abmahnschreibens wird vorgeworfen, er habe den US-amerikanischen Actionfilm „The Legend of Hercules“ innerhalb einer Online-Tauschbörse anderen Nutzern zum Download angeboten und so widerrechtlich zur Verfügung gestellt. Viele der Betroffenen können sich diesen Vorwurf nicht erklären. Bei solchen Tauschbörsen ist jedoch zu beachten, dass durch das Herunterladen einer Datei den anderen Usern automatisch die auf dem eigenen Rechner befindlichen Inhalte zur Verfügung gestellt werden.

Aufgrund dieser Rechtsverletzung fordert die Kanzlei Sasse & Partner den Abgemahnten auf, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben und einen pauschalen Vergleichsbetrag zu zahlen. Dieser Betrag setzt sich aus den Schadensersatz- und Aufwendungsersatzkosten zusammen.

Wie verhalte ich mich am besten, wenn ich eine Abmahnung erhalten habe?

Falls auch Sie eine Abmahnung von den Anwälten von Sasse & Partner erhalten haben, sollten Sie Ruhe bewahren und die folgenden Handlungsempfehlungen beherzigen:

  1. Nicht voreilig zahlen!
  2. Nichts unterschreiben!
  3. Keinen Kontakt mit Sasse & Partner aufnehmen!
  4. Rechtsanwalt konsultieren!
  5. Frist wahren!

Es ist sehr wichtig, dass Sie nicht vorschnell den geforderten Betrag entrichten. Wenn Sie dies tun, entziehen Sie Ihrem Verteidiger seine Verhandlungsbasis. Sein Ziel wird nämlich regelmäßig sein, die Forderung zumindest anteilig zurückzuweisen. Eine Verhandlung über die Höhe der Forderung ist jedoch nicht mehr möglich, wenn Sie diese im Vorhinein schon beglichen haben.

Weiterhin raten wir davon ab, Kontakt mit der gegnerischen Partei aufzunehmen. Sie müssen sich bewusst sein, dass diese jede Ihrer Aussagen gegen Sie verwenden kann, sobald Sie Ihr Aktenzeichen genannt haben. Zudem ist es möglich, dass versucht wird, Sie davon zu überzeugen, dass keine Verteidigungsmöglichkeiten gegen die Abmahnung bestehen.

Wir empfehlen Ihnen daher, dass Sie innerhalb der Ihnen gesetzten Frist einen fachkundigen Rechtsanwalt aufsuchen und ihn mit der Prüfung der Rechtmäßigkeit der Abmahnung beauftragen. Weiterhin kann er die mitgeschickte Unterlassungserklärung juristisch überprüfen. Diese ist häufig zu weitgehend und zu Gunsten der Gegenseite formuliert, weshalb Sie die Unterlassungserklärung von einem Anwalt modifizieren lassen sollten. Eine modifizierte Unterlassungserklärung sollte sich nur noch auf die nötigsten Angaben beschränken und für Sie möglichst vorteilhaft sein. Sollten Sie noch weiterführende Informationen zu den Abmahnungen von Sasse und Partner benötigen, empfehlen wir Ihnen nachfolgenden Artikel:

https://www.abmahnhelfer.de/sasse-und-partner-abmahnung

Wenn auch Sie von Sasse & Partner für die Splendid Film GmbH wegen der illegalen Verwertung des Films „The Legend of Hercules“ abgemahnt wurden, sollten Sie sich bei unserem Team von Abmahnhelfer.de melden. Wir greifen auf jahrelange Erfahrungen hinsichtlich der Abwehr von Filesharing-Abmahnungen zurück. Sie können sich bei uns für ein kostenloses Erstgespräch inklusive anwaltlicher Ersteinschätzung unter der Telefonnummer: 030 965 359 486 melden.

Wir freuen uns von Ihnen zu hören, Ihr Abmahnhelfer.de Team!

 

Was ist
zu tun?

  1. Ruhe bewahren
  2. Nicht den geforderten Betrag zahlen
  3. Kostenlose Ersteinschätzung anfordern
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