Abmahnung durch Daniel Sebastian im Auftrag der DigiRights Administration GmbH

Der Rechtsanwalt Daniel Sebastian aus Berlin spricht im Auftrag der DigiRights Administration GmbH Abmahnungen wegen vermeintlicher Urheberrechtsverletzungen aus. In dem Schreiben der Kanzlei Waldorf Frommer wird den betroffenen Anschlussinhabern vorgeworfen unter anderem folgende Tonaufnahmen über eine Online-Tauschbörse (bitTorrent) anderen Nutzern zum Download angeboten zu haben:

„R3hab & Nervo & Ummet Ozcan – Revolution“

“Armin Van Buuren – Ping Pong“

“Tujamo & Plastik Funk – Dr. Who!“

”Hardwell – Everybody is in the Place“ 

Hier durch habe der Abgemahnte die Rechte der DigiRights Administration GmbH verletzt, wodurch dieser Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche entstanden seien. Der Rechtsanwalt Daniel Sebastian fordert daher im Namen ihrer Mandantschaft den Betroffenen auf eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben sowie einen Abgeltungsbetrag in Höhe von 1.200,00 Euro zu zahlen, welcher sowohl die angefallenen Anwaltskosten als auch den Schadensersatz umfasst.

Wie reagiere ich am besten auf eine Abmahnung?

Vorerst sollte die Abmahnung des Rechtsanwaltes Daniel Sebastian wegen einer vermeintlichen Urheberrechtsverletzungen an Tonaufnahmen wie „R3hab & Nervo & Ummet Ozcan – Revolution“, “Armin Van Buuren – Ping Pong“, “Tujamo & Plastik Funk – Dr. Who!“ oder ”Hardwell – Everybody is in the Place“ unbedingt ernstgenommen werden. Anderenfalls könnte gegen den Abgemahnten eine einstweilige Verfügung erwirkt werden, die mit weiteren erheblichen Kosten verbunden ist.

Meist sind die Adressaten vorerst so erschrocken, dass sie den Forderungen des Rechtsanwaltes Daniel Sebastian unüberlegt nachkommen um die meist aufgelisteten Kosten im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung nicht tragen zu müssen. Davon ist jedoch zwingend abzuraten. Empfehlenswert ist es vorab einen fachkundigen Rechtsanwalt aufzusuchen, der dann die Abmahnung und deren Forderungen auf ihre Rechtmäßigkeit überprüfen kann.

Verteidigungsmöglichkeiten können insbesondere dann bestehen, wenn nicht der Anschlussinhaber selbst, sondern ein volljähriges Familienmitglied oder ein anderer selbstverantwortlicher Dritter die Urheberrechtsverletzung an den betroffenen Tonaufnahmen „R3hab & Nervo & Ummet Ozcan – Revolution“, “Armin Van Buuren – Ping Pong“, “Tujamo & Plastik Funk – Dr. Who!“ oder ”Hardwell – Everybody is in the Place“ veranlasst hat oder aber beweissicher dargelegt werden kann, dass der Anschluss ausreichend verschlüsselt wurde und alle Nutzungsberechtigten abwesend waren.

Durch eine derart bestehende ernsthafte Möglichkeit, kann der Anschlussinhaber sich einer sogenannten Täterhaftung entziehen. Möglich ist dann zwar noch eine Störerhaftung. Ein Störer ist jedoch gerade nicht Schadensersatzpflichtig.

Auch die Unterlassungserklärung, welche unter Umständen an die Abmahnung des Rechtsanwaltes Daniel Sebastian, wegen einer Urheberrechtsverletzung an den betroffenen Tonaufnahmen „R3hab & Nervo & Ummet Ozcan – Revolution“, “Armin Van Buuren – Ping Pong“, “Tujamo & Plastik Funk – Dr. Who!“ oder ”Hardwell – Everybody is in the Place“, angehängt ist sollte nicht voreilig unterzeichnet werden. Diese ist regelmäßig zu Gunsten der abmahnenden Partei vorformuliert und sollte vorab von einem fachkundigen Rechtsanwalt zu Ihren Gunsten abgeändert („modifiziert“) werden.

Gerne können Sie uns unter der Telefonnummer: 030 – 200 590 77 77 in einem Erstgespräch uns Ihren Fall schildern, um eine erste anwaltliche Einschätzung zu erhalten. Danach unterbreiten wir Ihnen gerne ein unverbindliches Angebot. Gerne können Sie auch das auf dieser Website vorhandene Kontaktformular ausfüllen.

Wir freuen uns von Ihnen zu hören, Ihr Team von abmahnhelfer.d

 

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