Abmahnung durch Waldorf Frommer i.A.d. Tiberius Film GmbH – „U-Bahn – Nächster Halt: Terror“

Die Kanzlei Waldorf Frommer verschickt im Namen der Tiberius Film GmbH Abmahnungen an Anschlussinhaber wegen mutmaßlicher Urheberrechtsverletzungen an dem Film „U-Bahn – Nächster Halt: Terror“.

Dem Adressaten des Abmahnschreibens wird vorgeworfen, den US-amerikanischen Thriller „U-Bahn – Nächster Halt: Terror“ mittels eines peer-to-peer-Netzwerks (p2p) anderen Nutzern zum Download angeboten und so öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Die öffentliche Zugänglichmachung erfolgte jedoch widerrechtlich, da die Tiberius Film GmbH zu dieser keine vorherige erforderlicher Einwilligung gab.

Im Namen ihrer Mandantschaft fordern die Rechtsanwälte von der Kanzlei Waldorf Frommer den Abgemahnten zu der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung auf, sowie zu der Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrags in Höhe von 815,00 Euro.

Was tue ich am besten, wenn ich eine Abmahnung erhalten habe?

Falls auch Sie in Ihrem Briefkasten ein Abmahnschreiben vorgefunden haben, sollten Sie nicht in Panik ausbrechen. Es ist von der Kontaktaufnahme mit der Kanzlei Waldorf Frommer abzuraten. Jede Ihrer Aussagen kann – nachdem Sie Ihr Aktenzeichen genannt haben – gegen Sie verwendet werden. Zudem ist es möglich, dass versucht wird, Sie davon zu überzeugen, dass keine Verteidigungsmöglichkeiten gegen Ihre Abmahnung bestehen.

Sie sollten daher zuerst die Frist notieren, die Ihnen gesetzt wurde und innerhalb dieser einen spezialisierten Rechtsanwalt aufsuchen. Dieser kann für Sie prüfen, ob die geltend gemachten Ansprüche rechtmäßig sind. Zudem kann er die beigefügte Unterlassungserklärung insoweit modifizieren, dass sie sich nur noch auf die nötigsten Angaben beschränkt. Von der Verwendung eines Musters einer modifizierten Unterlassungserklärung aus dem Internet raten wir Ihnen ab. Diese Vorlagen sind häufig ungenau, da sie von juristischen Laien verfasst wurden. Sie sollten sich jedoch bewusst sein, dass schon die kleinste Ungenauigkeit dazu führen kann, dass die Unterlassungserklärung vor Gericht völlig wertlos ist.

Hafte ich in jedem Fall für die begangene Urheberrechtsverletzung?

Grundsätzlich wird zwischen der Täter- und der Störerhaftung unterschieden. Als Täter haften Sie nur, wenn Sie die Urheberrechtsverletzung selbst begangen haben. Störer ist hingegen, wer seinen Internetanschluss zur Verfügung gestellt hat und aufgrund dessen für die Urheberrechtsverletzung mitverantwortlich ist. Zudem wurde die Störerhaftung im Januar 2014 erneut eingeschränkt. Der Bundesgerichtshof entschied in seinem Urteil vom 8. Januar 2014 („BearShare“, Az.: I ZR 169/12), dass der Störer von der Haftung befreit ist, soweit der Täter ein volljähriges Familienmitglied ist, welches selbstverantwortlich die Urheberrechtsverletzung begangen hat.

Wenn auch Sie von der Münchner Kanzlei Waldorf Frommer im Namen der Tiberius Film GmbH wegen widerrechtlicher Verwertung des Films „U-Bahn – Nächster Halt: Terror“ abgemahnt wurden, rufen Sie uns für ein kostenloses Erstgespräch unter der Rufnummer: 030 965 359 486 an. Sie können uns in diesem Gespräch Ihren persönlichen Fall schildern und erhalten sogleich eine erste anwaltliche Einschätzung. Aufgrund von Pauschaltarifen sind wir in der Lage unsere Leistungen bundesweit zu sehr fairen Preisen anzubieten.

Wir freuen uns von Ihnen zu hören, Ihr Abmahnhelfer.de Team! 

 

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