Abmahnung durch Waldorf Frommer i.A.d. Universum Film GmbH – „Geld her oder Autsch´n“

Die Münchner Kanzlei Waldorf Frommer wurde von der Universum Film GmbH beauftragt Anschlussinhaber wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen an dem Film „Geld her oder Autsch´n“ abzumahnen.

Dem Abgemahnten wird vorgeworfen, er habe die Komödie „Geld her oder Autsch´n“ innerhalb eines Filesharing-Netzwerks anderen Nutzern zum Download angeboten und so öffentlich zugänglich gemacht. Diese öffentliche Zugänglichmachung ist allein dem Urheber bzw. Rechteinhaber nach § 19 a UrhG vorbehalten; vorliegend also der Universum Film GmbH.

Aufgrund der erfolgten Rechtsverletzung fordern die Rechtsanwälte von Waldorf Frommer von dem Betroffenen die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrags in Höhe von 815,00 Euro und die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung innerhalb einer knappen Frist.

Wie reagiere ich auf die Abmahnung am besten?

Falls auch Sie ein Abmahnschreiben erhalten haben, sollten Sie Ruhe bewahren und sich an die folgenden Handlungsempfehlungen halten:

  1. Nicht vorschnell zahlen!
  2. Nichts unterschreiben!
  3. Keinen Kontakt mit Waldorf Frommer aufnehmen!
  4. Rechtsanwalt konsultieren!
  5. Frist wahren!

In keinem Fall sollten Sie übereilte Handlungen vornehmen. Dadurch laufen Sie Gefahr, dass Sie sich selbst Verteidigungschancen verbauen und Ihre gegebenenfalls gute Ausgangsposition unnötig verschlechtern. Stattdessen sollten Sie zunächst einen fachkundigen Rechtsanwalt aufsuchen und diesen mit der Prüfung der Rechtmäßigkeit der geltend gemachten Ansprüche beauftragen. Außerdem kann Ihnen ein Anwalt mit der Abänderung der vorformulierten Unterlassungserklärung behilflich sein. Diese ist regelmäßig zu weitgehend und zu Gunsten der gegnerischen Partei formuliert, weshalb eine Modifizierung empfehlenswert ist. Es sollte nicht komplett auf die Abgabe einer Unterlassungserklärung verzichtet werden, da ansonsten die Gefahr besteht, dass ein einstweiliges Verfügungsverfahren gegen Sie eingeleitet wird.

Lohnt es sich gegen die Abmahnung vorzugehen?

Ein Vorgehen gegen die erhaltene Abmahnung lohnt sich in vielen Fällen.

Wenn Sie sich sicher sind, dass weder Sie noch ein Dritter, der Zugriff auf Ihren Internetanschluss hat, die Urheberrechtsverletzung begangen hat, kann es sein, dass bei der Ermittlung der IP-Adresse ein Fehler unterlaufen ist. In einem gerichtlichen Verfahren trägt der Rechteinhaber die Beweislast, dass die Zuordnung der IP-Adresse zum Anschlussinhaber korrekt war.

Falls es so ist, dass Sie selbst nicht die Urheberrechtsverletzung begangen haben, aber z.B. ihr Kind, dann kommt eine sogenannte Störerhaftung in Betracht. Hierbei ist der Vorteil, dass keine Schadensersatzpflicht besteht. Ist Ihr Kind schon volljährig und hat eigenverantwortlich die Urheberrechtsverletzung begangen, kommt grundsätzlich sogar eine Haftungsbefreiung in Betracht.

Wenn auch Sie ein Abmahnschreiben von der Kanzlei Waldorf Frommer im Namen der Universum Film GmbH wegen der illegalen Verwertung des Films „Geld her oder Autsch´n“ erhalten haben, melden Sie sich für ein kostenloses Erstgespräch unter der Telefonnummer: 030 965 359 486 oder füllen Sie das auf unserer Website vorhandene Kontaktformular aus.

Wir freuen uns von Ihnen zu hören, Ihr Abmahnhelfer.de Team!

 

Was ist
zu tun?

  1. Ruhe bewahren
  2. Nicht den geforderten Betrag zahlen
  3. Kostenlose Ersteinschätzung anfordern
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Wählen Sie: 030 / 200 590 77 77

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