Abmahnung durch Waldorf Frommer wegen „Cabin Fever: Patient Zero“

Dem Adressaten wird in dem Abmahnschreiben der Münchner Kanzlei Waldorf Frommer vorgeworfen den Horrorfilm „Cabin Fever 3:Patient Zero“ innerhalb einer Online-Tauschbörse anderen Nutzern der selbigen zur Verfügung gestellt zu haben. Dadurch wird der Film illegal öffentlich zugänglich gemacht. Das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung steht aber ausschließlich dem Urheber bzw. Rechteinhaber zu; soweit dieser seine Einwilligung nicht erteilt hat, erfolgt die öffentliche Zugänglichmachung demnach widerrechtlich.

Wie reagiere ich am besten auf eine Abmahnung?

Falls auch Sie eine Abmahnung von der Kanzlei Waldorf Frommer für die Triberius Film GmbH wegen des Films Cabin Fever 3:Patient Zero zugeschickt bekommen haben, sollten Sie nicht in Panik geraten, sondern Ruhe bewahren. Sie sollten sich die gesetzte Frist notieren und innerhalb dieser einen fachkundigen Rechtsanwalt kontaktieren. Dieser kann für Sie die Rechtmäßigkeit der geltend gemachten Ansprüche prüfen und Ihnen die bestehenden Verteidigungsmöglichkeiten aufzeigen. Sehr wichtig ist, dass Sie vorher keine Zahlungen an die Gegenseite leisten oder die Unterlassungserklärung unterschreiben. So entziehen Sie sich selbst Ihre Verteidigungsbasis und es kann dann nicht mehr über die Höhe der Forderung verhandelt werden.

Folgende Handlungsempfehlungen sind daher ratsam zu beachten:

1.    Nicht voreilig zahlen!

2.    Nichts unterschreiben!

3.    Keinen Kontakt mit der Gegenseite aufnehmen!

4.    Anwalt fragen!

Allerdings ist es regelmäßig empfehlenswert auf die Abmahnung durch Waldorf Frommer wegen einer Urheberrechtverletzung an dem Film Cabin Fever 3:Patient Zerozu reagieren. Denn andernfalls besteht die Gefahr, dass gegen Sie vor Gericht eine einstweilige Verfügung erwirkt wird, welches mit weiteren erheblichen Kosten für Sie verbunden wäre.

Hafte ich in jedem Fall für die begangene Urheberrechtsverletzung?

Sie als Anschlussinhaber können grundsätzlich als Täter oder aber als sogenannter Störer in die Haftung genommen werden. Vorerst wird, wie üblich, in der Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer wegen einer Urheberrechtsverletzung an dem Film Cabin Fever 3:Patient Zerodavon ausgegangen, dass Sie als Anschlussinhaber die Urheberrechtsverletzung an dem Film Cabin Fever 3:Patient Zeroeigenverantwortlich als Täter veranlasst haben.

Leben Sie jedoch in einem Mehrpersonenhaushalt, in dem alle Bewohner den Anschluss gleichermaßen nutzen und besteht daher eine ernsthafte Möglichkeit, dass nicht Sie sondern ein selbstverantwortlicher Dritter die Urheberrechtsverletzung an dem Film Cabin Fever 3:Patient Zeroveranlasst hat, so kann eine Täterhaftung ausgeschlossen werden.

Ist das der Fall können Sie als Anschlussinhaber jedoch noch als sogenannter Störer in Anspruch genommen werden. Der gravierendste Unterschied zur Täterhaftung ist, dass Sie als Störer jedoch gerade nicht Schadensersatzpflichtig sind. Daher kann gegebenenfalls die Schadensersatz Forderung erfolgreich zurückgewiesen werden. Lediglich der Erstattungsanspruch kann dann gegen Sie noch rechtlich weiterverfolgt werden.

Regelmäßig lohnt sich daher die rechtliche Überprüfung des Einzelfalles.

erne können Sie uns unter der Telefonnummer: 030 – 200 590 77 77in einem Erstgespräch uns Ihren Fall schildern, um eine erste anwaltliche Einschätzung zu erhalten. Danach unterbreiten wir Ihnen gerne ein unverbindliches Angebot. Gerne können Sie auch das auf dieser Website vorhandene Kontaktformular ausfüllen.

Wir freuen uns von Ihnen zu hören, Ihr Team von abmahnhelfer.de!

 

Was ist
zu tun?

  1. Ruhe bewahren
  2. Nicht den geforderten Betrag zahlen
  3. Kostenlose Ersteinschätzung anfordern
Telefon Icon

Wählen Sie: 030 / 200 590 77 77

Rückruf erwünscht?

Gern rufen wir Sie zurück

*“ zeigt erforderliche Felder an

Akzeptierte Dateitypen: png, jpg, bmp, gif, pdf, Max. Dateigröße: 10 MB.