Abmahnung durch Sasse & Partner – „Nothing left to fear“

Derzeit mahnen die Rechtsanwälte von Sasse & Partner Anschlussinhaber wegen angeblicher Urheberrechtsverletzungen an dem Horrorfilm „Nothing left to fear“ ab.

Aufgrund der Rechtsverletzung fordern Sasse & Partner den Betroffenen auf einen pauschalen Abgeltungsbetrag in Höhe von 800,00 Euro zu zahlen und eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben.

Was ist eine Abmahnung und wieso habe ich eine solche erhalten?

Der Rechteinhaber beauftragt regelmäßig eine Rechtsanwaltskanzlei damit, aufgrund einer begangenen Urheberrechtsverletzung tätig zu werden. Die Abmahnung ist dabei die Aufforderung, ein bestimmtes Verhalten, im Fall des Filesharings die in Frage stehende Urheberrechtsverletzung, zukünftig zu unterlassen. Sie stellt gleichzeitig ein außergerichtliches Vergleichsangebot dar, mit dessen Hilfe ein Prozess und die dadurch entstehenden Kosten vermieden werden sollen. Zentrale Forderung der Abmahnung ist die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Damit verpflichtet sich der Adressat, das betroffene Werk in Zukunft nicht mehr im Internet zu verbreiten, im Falle einer Zuwiderhandlung wird die Zahlung einer empfindlichen Vertragsstrafe in Aussicht gestellt. Des Weiteren wird regelmäßig die Zahlung von Schadensersatz und Rechtsanwaltsgebühren geltend gemacht. Häufig wird auch die Begleichung eines pauschalen Vergleichsbetrags angeboten, mit dem sämtliche Forderungen abgegolten sind; so im vorliegenden Fall.

Wie gehe ich gegen die erhaltene Abmahnung am besten vor?

Wenn auch Sie von der Kanzlei Sasse & Partner ein Abmahnschreiben wegen illegaler Verwertung des Films „Nothing left to fear“ erhalten haben, sollten Sie einen fachkundigen Rechtsanwalt aufsuchen und mit der Prüfung der Rechtmäßigkeit der geltend gemachten Forderungen beauftragen. Teilweise ist die Forderung überhöht oder Sie haften nicht oder nicht in der genannten Höhe.

Die vorformulierte Unterlassungserklärung sollte auf die notwendigen Angaben reduziert werden. Dabei sollten Sie auch Hilfe von einem spezialisierten Rechtsanwalt annehmen, da dieser weiß, welche juristischen Anforderungen eine modifizierte Unterlassungserklärung erfüllen muss.

Des Weiteren raten wir Ihnen dazu, keinen Kontakt mit der Gegenseite aufzunehmen. Diese können jede Ihrer Aussagen gegen Sie verwenden, sobald Sie Ihr Aktenzeichen nennen.

Rufen Sie unser Team von Abmahnhelfer.de für ein kostenloses Erstgespräch an. Wir sind für Sie sieben Tage die Woche unter der Telefonnummer: 030 965 359 486 erreichbar. Gern können Sie auch das auf dieser Website vorhandene Kontaktformular ausfüllen. Wir greifen auf jahrelange Erfahrungen hinsichtlich der Abwehr von Filesharing-Abmahnungen zurück und freuen uns von Ihnen zu hören.

Ihr Abmahnhelfer.de Team!

 

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