Abmahnung durch Daniel Sebastian – „Das schwarze Auge – Satinavs Ketten“

Der Berliner Rechtsanwalt Daniel Sebastian verschickt momentan Abmahnungen an Anschlussinhaber wegen vermeintlicher Urheberrechtsverletzungen an dem Computerspiel „Das schwarze Auge – Satinavs Ketten“.

Der Abgemahnte soll das Computerspiel „Das schwarze Auge – Satinavs Ketten“ mittels eines peer-to-peer-Netzwerks (p2p) anderen Usern zur Verfügung gestellt und so öffentlich zugänglich gemacht haben. Aufgrund der widerrechtlichen öffentlichen Zugänglichmachung fordert Daniel Sebastian den Betroffenen auf einen pauschalen Abgeltungsbetrag in Höhe von 1.250,00 Euro zu entrichten und eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben.

Wie reagiere ich, wenn ich eine Abmahnung von Daniel Sebastian erhalten habe?

Viele Leute, die ein Abmahnschreiben bekommen, geraten in Panik und neigen zu übereilten Handlungen. Jedoch sollten Sie sich bewusst sein, dass Sie durch eine vorschnelle Zahlung oder die Abgabe der beigefügten Unterlassungserklärung  die Verhandlungsbasis Ihres Verteidigers vernichten und Ihre gegebenenfalls gute Ausgangsposition unnötig verschlechtern.

Daher raten wir, von Abmahnhelfer.de, Ihnen dazu, zunächst einen im Urheber- und Internetrecht spezialisierten Rechtsanwalt zu konsultieren. Dieser kann für Sie die Rechtmäßigkeit der Forderung überprüfen. Außerdem kann er die mitgeschickte Unterlassungserklärung so abändern, dass sie nur noch die nötigsten Angaben enthält und für Sie möglichst vorteilhaft ist.

Wichtig ist auch, dass Sie innerhalb der Ihnen gesetzten Frist tätig werden. Ansonsten setzen Sie sich der Gefahr aus, dass ein einstweiliges Verfügungsverfahren gegen Sie eingeleitet wird.

Hafte ich in jedem Fall für die begangene Urheberrechtsverletzung?

Es kann nicht pauschal beantwortet werden, ob und inwieweit jemand für die Urheberrechtsverletzung haftet. Dies hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. Generell wird zwischen der Täter- und der Störerhaftung unterschieden. Täter ist derjenige, der die Urheberrechtsverletzung selbst verursacht hat. Störer ist hingegen der, der durch das zur Verfügung stellen seines Internetanschlusses die Urheberrechtsverletzung mitverursacht hat. In dem Fall, wo ein volljähriges Familienmitglied die Urheberrechtsverletzung verursacht hat, kommt – seit dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom Januar 2014 – keine Störerhaftung mehr in Betracht. Der Volljährige haftet selbstverantwortlich und der Anschlussinhaber ist von der Haftung befreit.

Falls auch Sie von Daniel Sebastian wegen illegaler Verwertung des Computerspiels „Das schwarze Auge – Satinavs Ketten“ abgemahnt wurden, bewahren Sie Ruhe. Nutzen Sie unser Angebot eines kostenlosen Erstgesprächs inklusive anwaltlicher Ersteinschätzung. Rufen Sie uns dafür unter der Telefonnummer: 030 965 359 486 an oder füllen Sie das auf unserer Website vorhandene Kontaktformular aus.

Wir freuen uns von Ihnen zu hören, Ihr Abmahnhelfer.de Team!

 

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