Abmahnung durch Daniel Sebastian – „Fun Radio Dance Floor Winter 2014“

Rechtsanwalt Daniel Sebastian mahnt momentan Anschlussinhaber wegen vermeintlicher Urheberrechtsverletzungen an dem Musikalbum „Fun Radio Dance Floor Winter 2014“ ab.

Der Berliner Rechtsanwalt Daniel Sebastian wirft in seinem Schreiben dem Betroffenen vor, dass er das Musikalbum „Fun Radio Dance Floor Winter 2014“ innerhalb einer Online-Tauschbörse anderen Nutzern zum Download angeboten und so widerrechtlich öffentlich zugänglich gemacht hat. Das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung steht ausschließlich dem Urheber bzw. Rechteinhaber zu gem. § 19 a UrhG. Hat dieser seine vorherige Einwilligung für die Zugänglichmachung nicht erteilt, so erfolgte sie illegal.

Aufgrund der Urheberrechtsverletzung fordert Rechtsanwalt Daniel Sebastian den Abgemahnten auf, das Werk unverzüglich und dauerhaft von dem Rechner zu entfernen, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung innerhalb einer kurzen Frist abzugeben und einen pauschalen Vergleichsbetrag in Höhe von 600,00 Euro zu zahlen.

Wie verhalte ich mich am besten, wenn ich eine Abmahnung erhalten habe?

Wenn Sie ein Abmahnschreiben in Ihrem Briefkasten vorgefunden haben, sollten Sie Ruhe bewahren. Eine übereilte Zahlung führt dazu, dass eine Verhandlung über die Höhe des Betrages nicht mehr möglich ist. Wir legen Ihnen daher die folgenden Handlungsempfehlungen ans Herz: 

  1. Nicht vorschnell zahlen!
  2. Nichts unterschreiben!
  3. Keinen Kontakt mit Daniel Sebastian aufnehmen!
  4. Rechtsanwalt aufsuchen!
  5. Frist wahren!

Es ist am besten, wenn Sie möglichst zeitnah nach Erhalt der Abmahnung einen fachkundigen Anwalt konsultieren. Dieser kann für Sie die Abmahnung rechtlich überprüfen. Einerseits könnte gar kein Anspruch gegenüber Ihnen bestehen, andererseits könnte es sein, dass die Forderungen überzogen sind.

Zudem kann der Rechtsanwalt die mitgeschickte Unterlassungserklärung modifizieren. Dies ist notwendig, da die vorformulierte Unterlassungserklärung regelmäßig zu weitgehend sein wird. Sie kann Formulierungen enthalten, die ein Schuldanerkenntnis darstellen oder Sie für einen Zeitraum von über 30 Jahren an die Erklärung binden. Um solche negativen Klauseln zu vermeiden, ist es erforderlich die beigefügte Unterlassungserklärung abzuändern.

Wenn auch Sie von Daniel Sebastian wegen der widerrechtlichen Verwertung des Musikalbums „Fun Radio Dance Floor Winter 2014“ abgemahnt wurden, melden Sie sich bei unserem Team von Abmahnhelfer.de. Wir greifen auf jahrelange Erfahrungen hinsichtlich der erfolgreichen Abwehr von Filesharing-Abmahnungen zurück und bieten unsere Leistungen zu fairen Preisen an. Rufen Sie uns für ein kostenloses Erstgespräch unter der Telefonnummer: 030 965 359 486 an. Sie können uns hierbei Ihren persönlichen Fall schildern und erhalten sogleich eine erste anwaltliche Einschätzung.

Wir freuen uns von Ihnen zu hören, Ihr Abmahnhelfer.de Team!

 

Was ist
zu tun?

  1. Ruhe bewahren
  2. Nicht den geforderten Betrag zahlen
  3. Kostenlose Ersteinschätzung anfordern
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