Abmahnung durch Waldorf Frommer – „Brick Mansions“

Die Münchner Kanzlei Waldorf Frommer verfolgt derzeit vermeintliche Urheberrechtsverletzungen an dem Actionfilm „Brick Mansions“. So erreichten nun betroffene Anschlussinhaber ein Schreiben der Kanzlei Waldorf Frommer in dem den Abgemahnten vorgeworfen wird widerrechtlich den Actionfilm „Brick Mansions“ auf einem p2p Netzwerk anderen Nutzern zum Download angeboten und damit öffentlich zugänglich gemacht haben.

Meist können sich die Abgemahnten diesen Vorwurf ein illegalen Upload des Actionfilms „Brick Mansions“ veranlasst zu habennicht erklären. Jedoch ist bei Online-Tauschbörsen zu beachten, dass durch das Herunterladen von Dateien auf derartigen Seiten gleichzeitig bereits auf dem eigenen Rechner befindliche Inhalte automatisch anderen Nutzern zur Verfügung gestellt und somit öffentlich zugänglich gemacht werden.

Was wird durch Waldorf Frommer gefordert?

Wie bei derartigen Filesharing-Abmahnungen üblich macht die Kanzlei Waldorf Frommer im Namen ihrer Mandantschaft Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche geltend. Neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung kann der Betroffene einen pauschalen Betrag in Höhe von 815,00 Euro zahlen, dadurch sehe die abmahnende Partei die Angelegenheit als erledigt an.

Wie reagiere ich auf die Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer?

Die Abmahnung generell ist erst einmal eine Reaktion auf eine begangene Rechtsverletzung an dem Actionfilm „Brick Mansions“. Sie beinhaltet zum einen die Aufforderung künftig nicht mehr die Rechte des betroffenen Urhebers bzw. Rechteinhabers zu beeinträchtigen und bietet zum anderen die Möglichkeit die Angelegenheit außergerichtlich beizulegen. Auch wenn die Kanzlei Waldorf Frommer im Namen ihrer Mandantschaft eine Streitbeilegung gegen Abgabe einer Unterlassungserklärung und die Zahlung von 815,oo Euro anbietet, sollte auf dieses Angebot nicht vorschnell eingegangen werden.

Eine Abgabe einer Unterlassungserklärung kann zwar unter Umständen angebracht sein, insbesondere auch um weitere kostspielige rechtliche Schritte zu vermeiden, jedoch ist es nicht ratsam die meist beigefügte Unterlassungserklärung vorschnell zu unterzeichnen. Diese enthält regelmäßig zu weitgehende Formulierungen und ist daher meist für den Abgemahnten nachteilig. Ein fachkundiger Rechtsanwalt sollte diese vorab rechtlich überprüfen und gegebenenfalls zum Vorteil des abgemahnten Anschlussinhabers abändern.

Auch bezüglich der Zahlungsaufforderung ist der Rat eines im Urheberrecht- und Internetrecht spezialisierter Rechtsanwalt unabdingbar. Dieser wird regelmäßig das Verteidigungsziel verfolgen die Zahlungsaufforderung zumindest anteilig zurückzuweisen. Eine Möglichkeit dazu bieten insbesondere die unterschiedlichen Haftungsmaßstäbe. Hat der Anschlussinhaber selbst die Urheberrechtsverletzung an dem Film „Brick Mansions“ nicht veranlasst so kann unter Umständen bereits der Schadensersatzanspruch wegfallen, so dass lediglich die Erstattung der angefallenen Rechtsverfolgungskosten weiter verfolgt werden kann.

Um derartige Verteidigungsmöglichkeiten zu verschlechtern oder gegebenenfalls nachteilige Formulierungen der Erklärung zu umgehen raten wir vor voreiligen unüberlegten handeln ab. Suchen Sie im Falle eines Erhalts einer Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer wegen einer Urheberrechtsverletzung an dem Film „Brick Mansions“ innerhalb der Fristeinen fachkundigen Rechtsanwalt auf.

Es lohnt sich regelmäßig die rechtliche Überprüfung des Einzelfalles.

Das Team von Abmahnhelfer.de hat seit Jahren Erfahrungen hinsichtlich der Abwehr von Filesharing-Abmahnungen. In einem Erstgespräch unter der Telefonnummer: 030 – 200 590 77 77 können Sie uns Ihren Fall schildern, um eine erste anwaltliche Einschätzung zu erhalten. Gerne können Sie auch das auf dieser Website vorhandene Kontaktformular ausfüllen.

Wir freuen uns von Ihnen zu hören, Ihr Team von abmahnhelfer.de!

 

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